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Heizkostenfallen entlarven: So schützt du dich vor überhöhten Rechnungen

Eine Heizkostenabrechnung zu verstehen ist wirklich kein Hexenwerk. Wichtig ist dabei allerdings, dass du deine Rechte kennst.

Bargeld liegt auf einer Heizkostenabrechnung
© M. Schuppich - stock.adobe.com

Heizkosten sparen: Isolieren Sie Ihre Fenster mit diesem fast kostenlosen und supereinfachen Trick

Undichte, zugige Fenster treiben die Heizkosten in die Höhe. Wir verraten euch einen genialen und fast kostenfreien Trick, mit dem ihr eure Fenster abdichten könnt und so jede Menge Geld spart.

Die jährliche Heizkostenabrechnung kann oft komplex wirken. Ein genauer Blick darauf hilft, versteckte Kosten zu erkennen und Einsparungen zu realisieren. Tatsächlich ist sie gar nicht so schwierig zu verstehen, wie es zunächst scheint.

Heizkostenabrechnung: Das darf der Vermieter nicht

Die Heizkostenabrechnung teilt sich grundsätzlich in Verbrauchs- und Betriebskosten auf. Verbrauchskosten beziehen sich auf die individuell gemessene Heizenergie, die du in einem bestimmten Zeitraum verbraucht hast. Diese Messung erfolgt meist durch Wärmezähler oder Heizkostenverteiler an den Heizkörpern. Betriebskosten hingegen umfassen feste Ausgaben, die unabhängig vom individuellen Verbrauch anfallen, wie etwa die Wartung der Heizungsanlage, Gebühren für den Schornsteinfeger oder die Kosten für den Brennstoffkauf.

Ein genauerer Blick auf die Abrechnung kann oft versteckte Kosten offenlegen. So kann eine ineffiziente Heizungsanlage zu höheren Energiekosten führen. Vor allem ältere Heizsysteme verbrauchen mehr Energie, was zu einer Erhöhung der Betriebskosten führt, die wiederum auf die Mieter*innen umgelegt werden. Zudem solltest du darauf achten, dass keine Investitionskosten für Modernisierungen der Heizanlage auf dich abgewälzt werden, da diese Kosten nicht umlagefähig sind.

Investitionskosten, die für Modernisierungen zur Steigerung der Energieeffizienz oder des Wohnwerts anfallen, dürfen nicht als Betriebskosten auf Mieter*innen umgelegt werden. Stattdessen können Vermieter gemäß § 559 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) diese Kosten durch eine Mieterhöhung geltend machen, wobei maximal acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden dürfen. Betriebskosten, die direkt mit dem laufenden Betrieb der Immobilie zu tun haben, sind in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) festgelegt, und Modernisierungskosten gehören nicht dazu.

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Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler in der Heizkostenabrechnung betrifft den Grundkostenanteil, der in der Regel zwischen 30 und 50 Prozent der Gesamtkosten ausmacht. Ein hoher Grundkostenanteil bedeutet, dass ein großer Teil der Kosten unabhängig vom individuellen Verbrauch auf alle Parteien umgelegt wird. In diesem Fall zahlen sparsame Mieter*innen möglicherweise für den übermäßigen Verbrauch anderer mit. Es lohnt sich, diesen Schlüssel zu überprüfen und gegebenenfalls mit der Hausverwaltung zu besprechen.

Sowohl Mieter*innen als auch Eigentümer*innen sollten sicherstellen, dass die Messgeräte an den Heizkörpern regelmäßig abgelesen und die Daten korrekt erfasst werden. Fehlerhafte Ablesungen oder falsche Zuweisungen von Verbrauchsdaten können zu falschen Abrechnungen führen. In vielen modernen Gebäuden werden mittlerweile digitale Funkzähler verwendet, die den Verbrauch automatisch erfassen und an die Abrechnungsfirma übermitteln.

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Sparen leichtgemacht

Auch die regelmäßige Wartung der Heizungsanlage ist entscheidend für die Effizienz. Eine schlecht gewartete Heizanlage verbraucht mehr Energie, was sich direkt auf die Heizkosten auswirkt. Eigentümer*innen sollten daher sicherstellen, dass die Anlage regelmäßig gewartet wird, während Mieter*innen dies bei der Hausverwaltung einfordern können.

Festgehalten ist das mitunter in § 535 BGB. Er besagt, dass der Vermieter verpflichtet ist, die Mietsache, also auch die Heizungsanlage, in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten. Das bedeutet, dass der Vermieter für die regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Heizanlage verantwortlich ist.

Ein weiteres Einsparpotenzial liegt in der Optimierung deiner Heizgewohnheiten. Durch richtiges Lüften und die Einhaltung optimaler Raumtemperaturen kannst du viel Energie sparen. Du solltest Räume beispielsweise nicht dauerhaft gekippt lüften, sondern Stoßlüften, um Wärmeverluste zu vermeiden. Zudem solltest du der Verbraucherzentrale zufolge die Temperaturen in den Räumen anpassen: Wohnräume sollten etwa 20 Grad Celsius (°C) haben, während in Schlafräumen 16 °C ausreichend sind.

Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch; Betriebskostenverordnung; Verbraucherzentrale

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