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Elektrogeräte: Neue Regel – das kommt jetzt auf Millionen Nutzer zu

Wer seine alten Elektrogeräte entsorgen möchte, kann das demnächst noch einfacher tun. Dafür soll eine neue Regelung sorgen.

Person hält ein Smartphone vor einen Fernseher
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Es gibt ganz konkrete Vorschriften, wenn es darum geht, Elektrogeräte zu entsorgen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es inzwischen schon leichter geworden, denn längst müssen auch Supermärkte und Discounter dabei als Anlaufstelle dienen. Nun hilft eine zusätzliche Regel dabei, entsprechende Dinge dort abzugeben.

Elektrogeräte entsorgen: Das ist geplant

Wie unter anderem das ZDF unter Berufung auf die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, hat die Bundesregierung am vergangenen Mittwoch beschlossen, die Entsorgung von Elektrogeräten in Zukunft durch einheitlich gekennzeichnete Sammelstellen in den Geschäften zu erleichtern. Zusätzlich sollen Einweg-Elektrozigaretten dem Bundesumweltministerium zufolge überall dort zurückgegeben werden können, wo sie erworben wurden.

Bereits seit 2022 ist es Verbraucherinnen und Verbrauchern möglich, kleinere Geräte oder mit Elektronik versehene Dinge in Supermärkten und Discountern, die mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche besitzen und selbst Elektrogeräte verkaufen, abzugeben. Bei größeren Geräten wie einem Fernseher besteht dagegen nur eine Rücknahmepflicht, wenn gleichzeitig ein neues Exemplar gekauft wird.

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So viel Elektroschrott gibt es in Deutschland

Dass eine fachgerechte Entsorgung von Elektrogeräten und ein besseres Recycling nötig ist, zeigen die Mengen an entsprechendem Schrott, die jedes Jahr anfallen. Allein 2020 fielen dem Statistischen Bundesamt zufolge rund 12,5 Kilogramm pro Bürger*in in der Bundesrepublik an.

Als zusätzliche Maßnahme hatte die Europäische Kommission deshalb schon im März 2023 einem Vorschlag für das „Recht auf Reparatur“ zugestimmt: „Mit dem Vorschlag wird es für Verbraucher/innen einfacher und kostengünstiger, Waren reparieren statt sie ersetzen zu lassen. Darüber hinaus wird eine höhere Nachfrage den Reparatursektor ankurbeln und gleichzeitig Anreize für Hersteller und Verkäufer schaffen, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln.“

Zu den konkreten Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Verkäufer*innen müssen im Rahmen der gesetzlichen Garantie Reparaturen anbieten, außer diese sind teurer als der Ersatz.
  • Verbraucher*innen wird über die gesetzliche Garantie hinaus ein Paket von Rechten und Instrumenten zur Verfügung gestellt, um eine „Reparatur“ zu einer einfachen und verfügbaren Option zu machen.

Quellen: ZDF (dpa), Statistisches Bundesamt, Europäische Kommission

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