Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt, wie wir uns im Verkehr zu verhalten haben und versucht so, das Leben für alle etwas leichter zu machen. Mit den jüngsten Änderungen, die am 11. Oktober offiziell in Kraft treten, erhalten Kommunen und Länder in Deutschland nun mehr Flexibilität bei der entsprechenden Verkehrsplanung. Diese Reform soll vor allem der Sicherheit und dem Umweltschutz dienen.
Straßenverkehrsordnung wird grüner
Ein zentrales Element der Reform ist die Ausweitung der Tempo-30-Zonen, wie aus dem Bundesgesetzblatt hervorgeht. Bisher konnten diese nur in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen wie Schulen, Kitas oder Pflegeheimen eingerichtet werden. Nun wird jedoch der Radius vergrößert: Auch auf stark genutzten Schulwegen, in der Nähe von Spielplätzen und sogar Zebrastreifen darf das Tempo ab sofort auf 30 Stundenkilometer (km/h) runtergeregelt werden. Zudem lassen sich benachbarte Tempo-30-Zonen einfacher verbinden, während die maximale Distanz von 300 auf 500 Meter erweitert wird.
Neben Tempo-30-Zonen profitieren auch Radfahrer*innen und öffentliche Verkehrsmittel von den neuen Regelungen. Denn laut der Reform können Städte und Kommunen nun unkomplizierter Busspuren sowie Radwege schaffen. Diese Maßnahmen sollen letztendlich nicht nur der Verkehrsfluss verbessern, sondern auch den Umstieg auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel fördern. Extra Fahrstreifen für Elektroautos und Fahrzeuge mit mehreren Insassen könnten ebenfalls verstärkt eingerichtet werden. So schenkt die neue Reform dem Umweltschutz eine größere Aufmerksamkeit, wie Deutschlandfunk einordnet.
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Entlastung des Verkehrs
Auch das Parken wird neu geregelt: Anwohnerparkzonen, die bisher nur bei besonders hohem Fahrzeugaufkommen eingerichtet wurden, können jetzt vorbeugend beschlossen werden. Das Ziel ist, die Parkproblematik in städtischen Vierteln frühzeitig zu entschärfen. Außerdem soll ein neues Verkehrszeichen die Ladezonen besser regeln. Diese sollen nämlich das Be- und Entladen erleichtern und den Verkehr zusätzlich entlasten, indem das Parken in zweiter Reihe verringert wird.
Ein weiterer Punkt betrifft die Sicherheit im Straßenverkehr. Für Lastwagen über 3,5 Tonnen gilt nun ein Verbot, Notbremsassistenten bei Geschwindigkeiten über 30 km/h abzuschalten. Diese Assistenzsysteme sollen Unfälle verhindern, indem sie bei drohenden Kollisionen automatisch bremsen. Besonders auf Autobahnen kommt es immer wieder zu schweren Auffahrunfällen, wenn Lastwagen am Ende eines Staus zu spät reagieren.
Quellen: Bundesgesetzblatt, Deutschlandfunk
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