Ist in den kalten Monaten des Jahres deine Heizung kaputt, ist das nicht nur ziemlich ungemütlich. Wird deine Wohnung sehr kalt, besteht auch ein erhöhtes Erkältungsrisiko. Wohnst du zur Miete, kannst du je nach Gegebenheiten zumindest deine Wohnkosten reduzieren, bis der Vermieter oder die Vermieterin eine Lösung gefunden hat.
Heizung kaputt: Diese Regeln gelten bei Vermietung
Grundsätzlich sind Vermieter und Vermieterinnen dazu verpflichtet, innerhalb der Heizperiode eine funktionierende, betriebsfähige Heizanlage bereitzustellen. Das Problem: Die Heizsaison selbst ist nicht genau festgelegt. Doch es gibt durch die Rechtsprechung einen ungefähren Rahmen.
Wie der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) erklärt, wird in der Regel die Zeit zwischen dem 01. Oktober und dem 30. April als Maßstab genommen. Per Mietvertrag kann theoretisch auch ein größerer Zeitraum festgelegt werden. In dieser Zeit muss in den vermieteten Wohnungen eine bestimmte Mindesttemperatur erreicht werden können.
Getrennt wird dies jedoch in Tag- und Nachttemperaturen. Während zwischen 6 und 0 Uhr mindestens 20 Grad Celsius (°C) innerhalb der Räumlichkeiten erreicht werden sollen, ist es nachts auch ein wenig kühler erlaubt. Hier reichen in der Regel etwa 18°C aus. Betroffene Mieter*innen mit einem starken Kältegefühl sind hier rechtlich also leider dem Wohlwollen der Vermietung ausgesetzt.
Lesetipp: Solltest du nachts die Heizung ausschalten? Expert*innen haben hierzu eine klare Meinung.
Dann kannst du eine Mietminderung durchsetzen
Ist es den Mieter*innen nicht möglich, die festgelegten Mindesttemperaturen in der Wohnung zu erreichen, liegt hier ein Mangel vor. Dieser muss an die Vermietung gemeldet werden. Erst dann kann letztere in die Pflicht genommen werden, diesen zu beseitigen, damit die kaputte Heizung wieder einsatzfähig wird.
Solange die Heizung jedoch kaputt bleibt, können Mieter und Mieterinnen die Miete von sich aus mindern. Dies gilt übrigens nicht nur beim Verfehlen der Temperaturschwelle, sondern bei jedwedem Zustand, der eine einwandfreie Nutzung der Heizkörper verhindert. Bedenke jedoch: Sobald das Problem behoben wurde, musst du wieder den vollen Betrag zahlen.
Quelle: Wohnen im Eigentum (WiE)
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