Vor wenigen Tagen hatte die Bundesnetzagentur die Auswirkungen der neuen Kostenverteilung für Stromnetze veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2025 gelten. Besonders betroffen sind dabei Verteilernetze, in denen viel Strom aus erneuerbaren Energien wie Wind- und Solarkraft eingespeist wird. Für dortige Kund*innen sinken die Stromkosten nämlich künftig.
Geringere Stromkosten: Das steckt dahinter
„Die Netzentgelte in Regionen mit starkem Zubau von Wind und Sonne sinken spürbar. Jetzt sind die Lieferanten am Zug, diese Vorteile auch an die Kunden weiterzugeben. Verbraucherinnen und Verbraucher können darauf achten, dass diese Vergünstigungen auch bei ihnen ankommen“, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, in der entsprechenden Pressemitteilung. Durch die neuen Regelungen sollen die Netzgebühren in Regionen mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energiequellen sinken – und damit auch die Stromkosten für einzelne Haushalte.
Diese Entlastung ist besonders in Bundesländern mit viel Wind- und Solarenergie spürbar, wo die Netzentgelte 2025 niedriger ausfallen sollen. Die Netzbetreiber haben bereits erste Preisinformationen für das kommende Jahr veröffentlicht, die diese Senkung bestätigen. Die neue Verteilung der Netzkosten, die Ende August 2024 beschlossen wurde, soll vor allem Mehrkosten abfedern, die durch den Ausbau von erneuerbaren Energien in Verteilernetzen entstehen.
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So viele Stromkosten können Haushalte sparen
Wie die Bundesnetzagentur weiter erklärt, kann das für Verbraucherinnen und Verbraucher eine konkrete Ersparnis von mehreren hundert Euro bedeuten, wenn sie 2025 von niedrigeren Netzentgelten profitieren. Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) beispielsweise soll dann in bestimmten Regionen über 200 Euro weniger Stromkosten als 2024 zahlen.
Im Versorgungsgebiet der E.DIS Netz GmbH in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern spart man im Detail etwa hundert Euro, während im Netz der WEMAG Netz GmbH in Mecklenburg-Vorpommern die Ersparnis mehr als 200 Euro beträgt. Auch in Schleswig-Holstein, im Netz der Schleswig-Holstein Netz AG, liegt die Entlastung bei rund 150 Euro. Im bayrischen Netz der Bayernwerk Netz GmbH spart ein Haushalt dagegen etwa 43 Euro pro Jahr.
Eine vollständige Übersicht der betroffenen Netzbetreiber und der daraus resultierenden Folgen hat die Behörde auf einer gesonderten Webseite zur Verfügung gestellt.
Quellen: Bundesnetzagentur
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