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Dreiste Bußgeld-Falle? Wer hier nicht parkt, zahlt 30 Euro Strafe

Nicht immer ist ein Bußgeld auch logisch. Vor allem dann nicht, wenn das sanktionierte Fehlverhalten im Widerspruch zu weitläufig bekannten Regeln zu stehen scheint.

Autos auf einem Parkplatz in einer Reihe
© ellisia - stock.adobe.com

Parkscheibe: Wer das einstellt, zahlt 40 Euro Strafe

Die richtige Nutzung der Parkscheibe ist einfach, doch entscheidend, um Bußgelder zu vermeiden.

Dass man beim Parken gewissen Richtlinien zu folgen hat, ist bekannt. Spannend wird es dann, wenn sich Betreiber entsprechender Flächen scheinbar ihre eigenen Vorschriften ausdenken und den Verstoß mit hohen Geldstrafen belegen. Das zeigt sich an einem aktuellen Beispiel in Berlin.

Hier kostet Nicht-Parken 30 Euro

Betreiber privater Parkplätze haben relativ viele Freiheiten bei der Gestaltung und Durchsetzung von Regeln auf ihrem Gelände. Zwar gibt es bestimmte Grenzen und gesetzliche Vorgaben, die sie dabei beachten müssen. Diese erlauben dennoch einen großen Spielraum, wenn es um kreative Bestrafung beim Parken geht.

So dürfen sie beispielsweise eigene Regeln und Nutzungsbedingungen aufstellen, wie etwa Parkgebühren, maximale Parkzeiten, Parkscheibe-Pflicht oder das Verbot von bestimmten Fahrzeugarten. Diese Regeln müssen gut sichtbar ausgehängt sein, damit Nutzerinnen und Nutzer sie schon im Vorfeld zur Kenntnis nehmen können.

Dass dies nicht immer ausreicht, musste der Berliner Andreas Boenisch feststellen, als er auf der Suche nach einem Parkplatz das Gelände des Betreiberunternehmens Parkdepot befuhr. Zwar stellte er sein Fahrzeug dort nicht ab, sondern verließ den Privatbereich wieder, trotzdem erhielt er neun Tage später einen Bußgeldbescheid über 30 Euro für seinen 77-sekündigen Aufenthalt, wie Bild berichtet.

Lesetipp: Wer das am Parkscheinautomat drückt, muss nicht bezahlen

Darum verlangt der Betreiber Strafe

Boenisch legte Widerspruch ein, das Unternehmen wies diesen jedoch zurück: „Unser Parkraum-Management basiert auf einer digitalen Aufzeichnung des amtlichen Kennzeichens bei der Ein- und Ausfahrt. Weder die Auslage einer Parkscheibe noch der Einsatz von Kontrolleuren ist erforderlich.“

Mit der Geldbuße steht der 56-Jährige nicht allein. Gegenüber Bild erklärte er, dass er während der näheren Betrachtung der Aushänge am Parkplatz von zwei ebenfalls Betroffenen angesprochen wurde: „Beide waren bei der Ladenzeile nur vorgefahren, um Beifahrer aussteigen zu lassen, darunter eine Frau mit Rollator, die einen Arzttermin hatte. Auch sie mussten zahlen.“

Während Boenisch die 30 Euro inzwischen gezahlt hat, prüft er mögliche rechtliche Schritte. „Ich halte diesen Teil des Geschäftsmodells, Leute in eine Falle zu locken, für bandenmäßigen Betrug.“

Quellen: Bild

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