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„Goldener Blitzer“: So viel Geld nimmt das Rekord-Modell ein

Insgesamt 65 Radarfallen besitzt die Hansestadt Hamburg. Diese brachten im vergangenen Jahr über 44 Millionen Euro an Bußgeldern ein.

Eine Blitzersäule am Straßenrand.
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Hamburg ist die unangefochtene Hauptstadt der Blitzer. Denn nirgendwo sonst in Deutschland sorgen Geschwindigkeitsverstöße für solch hohe Einnahmen wie in der Hansestadt. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zeichnet Hamburg daher erneut mit dem Titel „Goldener Blitzer“ aus.

Blitzer bringen Hamburg 44 Millionen Euro

Im Jahr 2023 konnte Hamburg 33,9 Millionen Euro allein durch fest installierte Blitzer und Blitzanhänger einnehmen. Wenn mobile Laser und Messanlagen in Polizeifahrzeugen einbezogen werden, liegt die Summe laut der Hamburger Innenbehörde sogar bei über 44 Millionen Euro. Das Modell an der Amsinckstraße in Richtung Elbbrücken brachte dabei besonders hohe Einnahmen ein und zählt zu den ertragreichsten Geräten in der Stadt, wie der NDR berichtet.

Die Einnahmen der Blitzer übersteigen die Kosten für Installation und Wartung der Geräte laut DAV um mehr als das 60-Fache. Mit einem Wert von 17,77 Euro pro Einwohner durch Blitzer-Bußgelder bleibt Hamburg zwar etwas unter dem bundesweiten Durchschnitt von 19,87 Euro. Doch je registriertem Fahrzeug kommen 41,76 Euro zusammen, was deutlich über dem deutschen Schnitt von 31,90 Euro liegt.

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Insgesamt 65 Radarfallen in der Stadt

Hamburg führt mit seinen Blitzer-Bußgeldern allerdings nicht nur die Einnahmenliste an, sondern hat auch die meisten Geschwindigkeitsmessgeräte im Vergleich zu anderen deutschen Städten. „Mit 39 stationären und 26 mobilen Blitzern wies Hamburg im Jahr 2023 die höchste Anzahl an Geschwindigkeitsüberwachungsgeräten unter den befragten Städten Deutschlands auf“, erklärt die Arbeitsgemeinschaft des DAV in einer Mitteilung.

Doch die jährliche DAV-Umfrage, die 150 Städte zu ihren Blitzereinnahmen befragt, wird von immer weniger Städten beantwortet. Gerade einmal 43 Städte reichten für die aktuelle Erhebung verwertbare Daten ein. Davon wiederum gaben lediglich 22 ihre Ergebnisse zur Veröffentlichung frei.

Quellen: NDR, Deutscher Anwaltvereins

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