Die Nutzung eines sogenannten Smart Meters steht jedem Haushalt in Deutschland offen, der daran interessiert ist, seine Energieverbräuche besser zu überwachen und gegebenenfalls Stromkosten zu sparen. Ein aktueller Gesetzesentwurf des Wirtschaftsministeriums sieht dafür jetzt aber deutlich höhere Kosten vor als es ursprünglich angedacht war.
Smart Meter: Diese Haushalte sind zum Einbau verpflichtet
Bis 2032 sollen alle Stromzähler in Deutschland auf digitale Geräte umgestellt werden. Dabei gilt zu beachten, dass deshalb nicht alle durch intelligente Messsysteme (Smart Meter) ersetzt werden, sondern zunächst lediglich durch moderne digitale Zähler, die keine direkte Kommunikationsanbindung haben.
Dennoch gibt es Personen, die zur Umrüstung auf Letztere angehalten sind. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gilt die Smart-Meter-Pflicht dabei für sehr konkrete Gruppen: „Verbraucher ab einem Jahresstromverbrauch von 6.000 Kilowattstunden sowie Erzeuger dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) ab 7 kW installierter Leistung […].“
Betroffen sind davon also beispielsweise größere Haushalte oder Haushalte mit Elektrofahrzeugen oder Wärmepumpen sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen und anderen Erzeugungsanlagen mit besagter Leistung.
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Diese Kosten stehen Freiwilligen bevor
Freiwillig können dagegen wiederum Haushalte mit geringem Verbrauch (weniger als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr) sowie Haushalte, die bereits ein modernes digitales Zählergerät besitzen, ein Smart Meter einbauen. Derartige Installationen lassen sich über den lokalen Messstellenbetreiber beantragen. Ab 2025 müssen diese dann auf Kundenwunsch Smart-Meter einbauen, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erklärt.
Da das BMWK jedoch plant, die Kosten für den Einbau intelligenter Stromzähler zu erhöhen, treffen Freiwillige ganz unerwartete Ausgaben: „Die einmaligen Kosten für den Einbau sollen von 30 auf 100 Euro erhöht werden. Haushalte, die sich freiwillig für intelligente Stromzähler entscheiden, sollen zudem ein Zusatzentgelt in Höhe von jährlich 30 Euro bezahlen“, berichtet der vzbv.
Man fordert deshalb auf der einen Seite, das derzeit geltende Entgelt beizubehalten, damit der Einbau auf Kundenwunsch attraktiv bleibe. Gleichzeitig fehle es den Fachleuten zufolge an Aufklärung zum Thema: „Denn 81 Prozent der Haushalte ist laut forsa-Befragung der Anspruch auf Einbau eines Smart-Meters auf Wunsch nicht bekannt.“
Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Verbraucherzentrale Bundesverband
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