Die Bundesregierung hat Anfang November weitreichende Änderungen im nationalen Batterierecht verabschiedet, um den Anforderungen der neuen EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) gerecht zu werden. Diese ist seit Februar 2024 gültig und legt europaweite Standards für einen nachhaltigen Umgang mit Batterien wie E-Bike-Akkus entlang ihres gesamten Lebenszyklus fest.
E-Bike-Akku und Co.: Bundesregierung beschließt neues Batterierecht
Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf wird laut offizieller Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) als Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) das bisherige Batteriegesetz ablösen. Demnach sollen neben Altbatterien von Elektrogeräten nun auch Akkus aus E-Bikes und E-Scootern am Wertstoffhof abgegeben werden können.
Ziel ist es, Nachhaltigkeit zu fördern und Verbraucherinnen und Verbrauchern einfache Rückgabemöglichkeiten für alte Batterien zu bieten. Bundesumweltministerin Steffi Lemke betonte dazu, dass die neue Verordnung einen Meilenstein für die europäische Kreislaufwirtschaft darstellt. Das Gesetz soll dazu beitragen, dass Rohstoffe aus Altbatterien verstärkt in die Produktion neuer Batterien fließen und der Abbau neuer Ressourcen reduziert wird.
Hierzu setzt das neue Gesetz auf eine hohe Transparenz bei der Sammlung und Wiederverwertung sowie auf eine Ausweitung der Rückgabemöglichkeiten für Verbraucher*innen.
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Erweiterte Rücknahme- und Entsorgungsstrukturen
Mit dem neuen BattDG wird die bestehende Entsorgungsstruktur von Geräte-Altbatterien übernommen und auf Batterien aus Leichtverkehrsmitteln – also auch E-Scooter- und E-Bike-Akkus – ausgeweitet. Die Rücknahmepflichten von kommunalen Sammelstellen werden entsprechend angepasst, um die Rückgabe von Altbatterien zu erleichtern und das Recycling von lithiumhaltigen Batterien zu verbessern.
Zusätzlich werden Anforderungen an Hersteller von Batterien verschärft. Sie müssen durch eigene Rücknahmeorganisationen sicherstellen, dass gesammelte Batterien sicher entsorgt werden. Durch Sicherheitsleistungen sollen Ausfälle in diesen Organisationen abgesichert werden, um die Zuverlässigkeit des Rücknahmesystems langfristig zu gewährleisten. Eine Pfandpflicht für Fahrzeug-Starterbatterien bleibt ebenfalls bestehen.
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Einheitliche EU-Regeln für die gesamte Batteriewertschöpfungskette
Mit der neuen EU-Verordnung wird erstmals der gesamte Lebenszyklus von Batterien betrachtet – von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung. Die Regelungen umfassen Designvorgaben, Kennzeichnung, Konformität, Sorgfaltspflichten und die Entsorgung von Altbatterien.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass dies die nationalen Strukturen für Batterierücknahme und Recycling verbessern und so zur Zielsetzung einer hochwertigen Kreislaufwirtschaft beitragen werden. Der nächste Schritt für das neue Gesetz führt den Gesetzentwurf zunächst in den Bundesrat, bevor er im Bundestag verabschiedet wird.
Mit einer erneuten Beteiligung des Bundesrats sollen das BattDG und die Änderungen für E-Bike-Akkus und E-Scooter dann im August 2025 in Kraft treten und die bisherige Gesetzeslage ersetzen.
Quellen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
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