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Sitzheizung im Auto: Wer das tut, dem drohen hunderte Euro Strafe

Die falsche Nutzung der Auto-Sitzheizung kann unerwartet teuer werden. Vielen ist einer der dahintersteckenden Gründe allerdings noch nicht bekannt.

Person schaltet die Sitzheizung im Auto an
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Heizung nachts abschalten: Ist das wirklich sinnvoll?

Um Energie zu sparen, planen viele im Winter weniger zu heizen. Aber ist es auch sinnvoll, die Heizung nachts komplett abzuschalten? Wir klären auf!

Gerade im Winter, aber auch jetzt schon, schwören viele Fahrerinnen und Fahrer auf die Sitzheizung im Auto. Schaltest du sie im falschen Moment ein oder aus, droht dir allerdings ein Bußgeld.

Sitzheizung im Auto: Darum kann es teuer werden

Hintergrund ist ein generelles Problem, dass sich beim Fahren schnell ergeben kann: Die unsachgemäße Nutzung der Sitzheizung im Auto (oder anderer Gerätschaften) kann zu Sicherheitsrisiken führen, insbesondere wenn sie während der Fahrt bedient wird und dadurch die Aufmerksamkeit der fahrenden Person beeinträchtigt wird.

In Deutschland ist es gemäß Paragraph 23 Absatz 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nämlich offiziell verboten, elektronische Geräte beim Führen des Wagens so zu bedienen, dass die Verkehrssicherheit gefährdet wird. Dies gilt auch für die Bedienung der Sitzheizung über Touchscreens oder andere elektronische Bedienelemente.

Lesetipp: Diesen Trick mit der Auto-Sitzheizung kennen viele nicht

Gerichtsurteil bestätigt Bußgelder

Ein Beispiel hierfür ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, bei dem ein Fahrer laut t-online während der Fahrt den Touchscreen seines Fahrzeugs bediente, um den Scheibenwischer zu steuern, und dabei von der Fahrbahn abkam. Das Gericht verhängte eine Geldbuße von 200 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot.

Daher sollten Funktionen wie die Sitzheizung im Auto vor Fahrtantritt eingestellt werden, um Ablenkungen während der Fahrt zu vermeiden. Die Bedienung solcher Funktionen währenddessen kann nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch die Verkehrssicherheit gefährden.

Quellen: Gesetze im Netz, t-online

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Dieser Artikel wurde mit maschineller Unterstützung (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

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