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Auto: Wer diese 3 Dinge vergisst, zahlt 40 Euro Strafe

Für Fahrer*innen ist einiges an Zubehör nicht nur essenziell, sondern sogar notwendig und vorgeschrieben. Hast du es nicht dabei, musst du womöglich zahlen.

Mann öffnet die Tür am Auto
© Edler von Rabenstein - stock.adobe.com

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Es gibt unzählige Regeln, die Fahrerinnen und Fahrer täglich beachten müssen. Nicht alle davon behält man dabei dauerhaft im Gedächtnis. Schaden kann das mindestens finanziell, denn einige davon sind Pflicht und werden entsprechen geahndet. Das gilt auch für das folgende Zubehör, das in deinem Auto immer vorhanden sein muss.

Auto: Diese 3 Dinge darfst du nie vergessen

Im Straßenverkehr kann es jederzeit zu unvorhergesehenen Gefahrensituationen kommen. Um darauf vorbereitet zu sein, schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor, dass bestimmte Gegenstände im Auto mitgeführt werden müssen. Diese Regelung gilt für alle Autofahrer*innen und soll die Sicherheit auf deutschen Straßen erhöhen.

Zur Pflichtausstattung gehören deshalb laut ADAC eine Warnweste, ein Warndreieck und ein Verbandskasten. Diese Utensilien ermöglichen es dir, bei Unfällen oder Pannen nicht nur sichtbar zu bleiben, sondern auch erste Hilfe leisten zu können. Die Vorschrift zielt darauf ab, Risiken für alle Verkehrsteilnehmer*innen zu minimieren und schnelle Hilfe zu ermöglichen.

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Das solltest du dringend beachten

Wichtig neben dem Mitführen der genannten Gegenstände ist aber auch deren Aufbewahrung im Auto. So sollte die Warnweste leicht zugänglich sein, zum Beispiel im Handschuhfach, damit sie im Notfall direkt griffbereit ist. Dazu kommt die regelmäßige Kontrolle des Verbandskastens, da das enthaltene Material ein Ablaufdatum hat. Ist dieses überschritten, erfüllt er die Vorschriften nicht und kann bei einer Polizeikontrolle zu einer Strafe führen.

Wer ohne diese vorgeschriebene Ausstattung unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer*innen:

  • Verbandskasten: Dieser muss den aktuellen DIN-Normen entsprechen und regelmäßig auf Vollständigkeit sowie Haltbarkeit überprüft werden – Bußgeld bei Verstoß: 10 Euro
  • Warndreieck: Es dient der Absicherung von Unfall- oder Pannenstellen und muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen – Bußgeld bei Verstoß: 15 Euro
  • Warnweste: Mindestens eine Warnweste pro Fahrzeug ist vorgeschrieben. Es wird jedoch empfohlen, für jeden Insassen eine Weste mitzuführen – Bußgeld bei Verstoß: 15 Euro

Neue Regelungen für Verbandskasten und Warnwesten im Auto

Seit 2022 gibt es in Deutschland aktualisierte Anforderungen an den Inhalt von Erste-Hilfe-Sets in Autos, wie der ADAC erklärt. Diese richten sich nach der DIN-Norm 13164. Obwohl die StVZO noch nicht angepasst wurde, sind die neuen Verbandskästen bereits zugelassen. Wichtigste Neuerung: Es müssen jetzt zwei Masken enthalten sein. Zudem wurde das Verbandtuch gestrichen, und nur noch ein Dreieckstuch ist nötig.

Auch für das Warndreieck gibt es klare Vorgaben. Es muss in jedem Auto oder Quad mitgeführt werden, nicht jedoch in Motorrädern oder Rollern. Ein ordnungsgemäßes Warndreieck sollte rückstrahlend, standsicher und bei Gebrauch gut sichtbar sein. Bei einer Panne ist es nach Einschalten der Warnblinkanlage in ausreichendem Abstand hinter dem Fahrzeug aufzustellen. Auf der Autobahn sind mindestens 150 Meter vorgeschrieben, das entspricht etwa 200 Schritten.

Quellen: ADAC

Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.

Dieser Artikel wurde mit maschineller Unterstützung (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

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