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Führerschein: Wer diesen Code darauf übersieht, zahlt 25 Euro Strafe

Ein kleiner Code auf dem „Lappen“ kann bei einer Polizeikontrolle zum Verhängnis werden. An diesen sollte man sich nämlich immer halten.

Führerschein ragt aus einer Hosentasche.
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Im Rahmen einer Polizeikontrolle kann es auch immer wieder zur Überprüfung deines Führerscheins kommen. Für die Beamt*innen ist dabei aber nicht nur von Belang, ob du überhaupt einen hast. Auch dein Sehvermögen oder Hörvermögen kann dabei im Fokus stehen.

Polizeikontrolle: Erfüllst du Feld 12 auf dem Führerschein?

Wer auf Brille oder Kontaktlinsen angewiesen ist, um sicher Auto zu fahren, findet einen entsprechenden Hinweis im Führerschein. Dabei werden laut ADAC sogenannte Schlüsselziffern in Feld 12 des Dokuments eingetragen, die auch bei einer Polizeikontrolle geprüft werden. Die Ziffer 01 steht für die allgemeine Korrektur des Sehvermögens oder Augenschutz, während 01.01 eine Brille und 01.02 Kontaktlinsen spezifisch ausweisen. Die Kombination aus beidem wird mit der Ziffer 01.06 vermerkt.

Mögliche Codes auf dem Führerschein:

  • 01.01 = Brille
  • 01.02 = Kontaktlinsen
  • 01.03 = Schutzbrille
  • 01.05 = Augenschutz
  • 01.06 = Brille oder Kontaktlinsen
  • 01.07 = spezifische optische Hilfe

Dazu kommen zahlreiche weitere Codierungen, darunter beispielsweise 02 für eine Hörhilfe, 03 für Prothesen oder Orthesen und 20 für angepasste Bremsmechanismen.

Fährst du also trotz Kennzeichnung 01.01 auf deinem Führerschein ohne Brille oder trägst deine Hörhilfe trotz entsprechender Schlüsselziffer nicht, riskierst du bei einer Polizeikontrolle ein Verwarnungsgeld von 25 Euro. Solltest du diese Hilfsmittel zudem nicht dabei haben, darfst du womöglich nicht mehr weiterfahren. Schwerwiegendere Konsequenzen drohen, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmende gefährdet oder ein Unfall verursacht wird.

Lesetipp: Auf diese Frage bei der Polizeikontrolle solltest du nie mit „Ja“ antworten

ADAC empfiehlt regelmäßigen Kontrollen

Für viele endet beispielsweise das Thema Sehtest mit der Führerscheinprüfung. Bei jüngeren Fahrer*innen zeigen sich Sehschwächen oft nur geringfügig, doch ab 40 Jahren nimmt die Sehkraft meist spürbar ab. Eine regelmäßige Überprüfung bei Augenärzt*innen ist daher ratsam – nicht nur für Brillenträger*innen, sondern für alle, die aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.

Umgekehrt gilt: Wenn eine Brille oder Kontaktlinsen nach einer Augenoperation nicht mehr nötig sind, solltest du den entsprechenden Eintrag im Führerschein entfernen lassen. So vermeidest du schon im Vorfeld jegliche mögliche Missverständnisse bei einer Polizeikontrolle.

Quellen: ADAC

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Dieser Artikel wurde mit maschineller Unterstützung (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

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