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Auto: Neue Richtlinie – in diesen Fällen musst du für Schäden nicht mehr zahlen

Wer ein Auto mietet, muss mit einer Selbstbeteiligung rechnen, wenn es zu Schäden kommt. Ab sofort gilt das aber nicht mehr für alle Umstände.

Mann telefoniert während er schockiert auf einen Kratzer an einem Auto schaut.
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Wer ein Auto mietet, rechnet oft mit einer Selbstbeteiligung bei Schäden. Doch eine aktuelle Gerichtsentscheidung stellt klar: Die Klausel „Selbstbehalt pro Teil- und Vollkasko Schadensfall 500 €“, die Zahlungen unabhängig vom Verschulden vorsieht, ist unwirksam. Das Amtsgericht München hat eine entsprechende Regelung gekippt und dem betroffenen Kläger recht gegeben.

Selbstbeteiligung: Diese Klausel widerspricht geltendem Recht

In dem verhandelten Fall hatte der Vermieter eines Mietwagens in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Selbstbeteiligung von 500 Euro pro Kaskoschaden festgelegt – ohne Rücksicht darauf, ob der Schaden wirklich auch durch den Mieter verschuldet wurde.

Das Gericht urteilte, dass diese Regelung gegen § 307 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verstößt. Eine solche Klausel sei nur dann wirksam, wenn sie den Mieter*innen einen Nachteilsausgleich bietet oder zwingende Interessen des Vermieters berücksichtigt werden. Beides war hier nicht gegeben. Das Gericht verwies außerdem darauf, dass Schäden wie der verhandelte Steinschlag nicht beherrschbar sind und Mieter*innen kein Verschulden trifft. Damit fehle eine Grundlage, die Selbstbeteiligung einzuziehen.

„Die Reparatur war unstreitig aufgrund eines Steinschlags erforderlich. Zu derartigen Schäden kommt es häufig, ohne dass diese vom Fahrer zunächst überhaupt bemerkt würden, durch Aufschleudern kleinster Steinchen auf der Fahrbahn. Diese sind gerade auf der Autobahn regelmäßig zuvor nicht erkennbar, so dass der Fahrer derartige Schäden nicht vermeiden kann. Der Mieter kann daher das Risiko derartiger Schäden daher ebenso wenig beherrschen wie der Vermieter (so auch: AG Aschaffenburg, Urteil vom 28.04.2008 – 16 C 1891/03, juris Rn. 28). Das Risiko eines Steinschlags stellt daher ein nicht beherrschbares Risiko und ein unabwendbares Ereignis dar.“

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Mieter*innen erhalten Rückzahlungen

In der Konsequenz musste der Vermieter 500 Euro an den Mieter zurückzahlen, da die Belastung über die Kreditkarte rechtswidrig war. Zusätzlich wurden 89 Euro Anwaltskosten zugesprochen, da der Vermieter sich weigerte, auf außergerichtliche Aufforderungen einzugehen.

Das Urteil setzt ein deutliches Zeichen für Verbraucher*innenrechte: Vermieter können sich nicht auf unfaire AGB berufen, um Mieter*innen für unverschuldete Schäden per Selbstbeteiligung zur Kasse zu bitten. Wenn du einen Mietwagen buchst, lohnt es sich also umso mehr, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen. Bei unklaren oder unfairen Klauseln solltest du rechtlichen Rat einholen.

Quellen: Amtsgericht München

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Dieser Artikel wurde mit maschineller Unterstützung (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

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