Wer ein Auto mietet, rechnet oft mit einer Selbstbeteiligung bei Schäden. Doch eine aktuelle Gerichtsentscheidung stellt klar: Die Klausel „Selbstbehalt pro Teil- und Vollkasko Schadensfall 500 €“, die Zahlungen unabhängig vom Verschulden vorsieht, ist unwirksam. Das Amtsgericht München hat eine entsprechende Regelung gekippt und dem betroffenen Kläger recht gegeben.
Selbstbeteiligung: Diese Klausel widerspricht geltendem Recht
In dem verhandelten Fall hatte der Vermieter eines Mietwagens in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Selbstbeteiligung von 500 Euro pro Kaskoschaden festgelegt – ohne Rücksicht darauf, ob der Schaden wirklich auch durch den Mieter verschuldet wurde.
Das Gericht urteilte, dass diese Regelung gegen § 307 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verstößt. Eine solche Klausel sei nur dann wirksam, wenn sie den Mieter*innen einen Nachteilsausgleich bietet oder zwingende Interessen des Vermieters berücksichtigt werden. Beides war hier nicht gegeben. Das Gericht verwies außerdem darauf, dass Schäden wie der verhandelte Steinschlag nicht beherrschbar sind und Mieter*innen kein Verschulden trifft. Damit fehle eine Grundlage, die Selbstbeteiligung einzuziehen.
„Die Reparatur war unstreitig aufgrund eines Steinschlags erforderlich. Zu derartigen Schäden kommt es häufig, ohne dass diese vom Fahrer zunächst überhaupt bemerkt würden, durch Aufschleudern kleinster Steinchen auf der Fahrbahn. Diese sind gerade auf der Autobahn regelmäßig zuvor nicht erkennbar, so dass der Fahrer derartige Schäden nicht vermeiden kann. Der Mieter kann daher das Risiko derartiger Schäden daher ebenso wenig beherrschen wie der Vermieter (so auch: AG Aschaffenburg, Urteil vom 28.04.2008 – 16 C 1891/03, juris Rn. 28). Das Risiko eines Steinschlags stellt daher ein nicht beherrschbares Risiko und ein unabwendbares Ereignis dar.“
Lesetipp: Das kommt bei der Kfz-Steuer 2025 auf Millionen Autofahrer*innen zu
Du hast einen Bußgeldbescheid bekommen? Kontrolliere ihn mit BussgeldPrüfer 🛒 und lege Einspruch ein.
Mieter*innen erhalten Rückzahlungen
In der Konsequenz musste der Vermieter 500 Euro an den Mieter zurückzahlen, da die Belastung über die Kreditkarte rechtswidrig war. Zusätzlich wurden 89 Euro Anwaltskosten zugesprochen, da der Vermieter sich weigerte, auf außergerichtliche Aufforderungen einzugehen.
Das Urteil setzt ein deutliches Zeichen für Verbraucher*innenrechte: Vermieter können sich nicht auf unfaire AGB berufen, um Mieter*innen für unverschuldete Schäden per Selbstbeteiligung zur Kasse zu bitten. Wenn du einen Mietwagen buchst, lohnt es sich also umso mehr, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen. Bei unklaren oder unfairen Klauseln solltest du rechtlichen Rat einholen.
Quellen: Amtsgericht München
Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.
Die mit dem Einkaufswagen 🛒 gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Die Produkte werden nach dem besten Wissen unserer Autoren recherchiert und teilweise auch aus persönlicher Erfahrung empfohlen. Wenn Du auf so einen Affiliate-Link klickst und darüber etwas kaufst, erhält unsere Redaktion eine kleine Provision von dem betreffenden Online-Shop. Für Dich als Nutzer verändert sich der Preis nicht, es entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten. Die Einnahmen tragen dazu bei, Dir hochwertigen, unterhaltenden Journalismus kostenlos anbieten zu können.
Dieser Artikel wurde mit maschineller Unterstützung (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.