Ob die Schulden bei Freund*innen vom letzten Restaurantbesuch oder das gemeinsame Geburtstagsgeschenk an ein Familienmitglied. Vor allem per Online-Banking gelingen Überweisungen schnell und unkompliziert. Trotzdem solltest du diese nicht allzu auf die leichte Schulter nehmen, gerade wenn es um den Verwendungszweck geht.
Überweisung: Darauf solltest du beim Verwendungszweck verzichten
Vor allem solltest du beim Verwendungszweck nicht allzu kreativ werden. Denn wer hier besonders witzig sein will und hier zum Spaß illegale Aktivitäten angibt, kann ganz schnell in Teufels Küche geraten. Denn nicht nur die Empfänger*innen lesen, was in dem Feld steht.
So sind Banken aufgrund des Geldwäsche-Gesetzes dazu verpflichten, Überweisungen nach verdächtigen Schlagworten zu scannen. Das können zum Beispiel Begriffe aus den Bereichen „Drogen“ oder „Waffen“sein, wie der mdr berichtet. Dafür benutzen die Geldinstitute eine bestimmte Software, so Melanie Ludolph, Rechtsanwältin bei der Wirtschaftskanzlei Fieldfisher gegenüber dem Rundfunksender.
Sollte die Software einen verdächtigen Inhalt bei den Überweisungen erkennt, wird dies an das Bankpersonal weitergeleitet. Der oder die Mitarbeiter*in prüft dann das entsprechende Konto. Das gilt sowohl fürs Online-Banking, als auch bei Transaktionen im klassischen Papierformat.
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Tausende Meldungen an die Zoll-Behörde
„Wenn eine Bank einen verdächtigen Verwendungszweck erkennt, passieren mehrere Sachen. Im ersten Schritt ist die Bank verpflichtet, das an die sogenannte Financial Intelligence Unit weiterzuleiten. Das ist eine Untereinheit des Zolls. Die prüft das dann und wenn sich der Verdacht erhärtet, geht das weiter an die Strafverfolgungsbehörden“, so Ludolph.
Dies passiert dabei häufiger, als man zunächst vermuten würden. So sollen laut dem mdr im vergangenen Jahr mehr als 320.000 Meldungen wegen verdächtiger Transaktionen bei der Zoll-Behörde eingegangen sein. Wirklich strafrechtlich verfolgt wurden dabei aber nur wenige. Einige könnten also durchaus auf fragwürdige Scherze zurückzuführen sein.
Thomas Rienecker, Sprecher der Deutschen Kreditwirtschaft gibt trotzdem eine klare Warnung an Bankkund*innen heraus: „Ein witziger Verwendungszweck wie zum Beispiel ‚Gebühr für deine schlechten Witze‘ sorgt normalerweise nicht für Probleme. Aber Humor mit zweifelhaftem Inhalt kann problematisch werden. Wenn Begriffe auftauchen, die Geldwäsche oder Straftaten vermuten lassen, wird geprüft und im Zweifel gemeldet. Auch wenn sie nicht so gemeint sind. Das ist nun mal Gesetz.“
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Diese Konsequenzen drohen
Auch wenn die witzig gemeinten Angaben beim Verwendungszweck also oft keine strafrechtlichen Folgen haben, können sie dir in deinem Alltag doch nach einer gewissen Zeit durchaus schaden. So soll es schon zu Fällen gekommen sein, bei dem Banken den Kund*innen deswegen schon das Konto gekündigt haben.
Denn die Prüfung ist ein enormer Zeit- und Arbeitsaufwand für die Geldinstitute. Ganz egal, ob diese ernst oder spaßig gemeint war. Das kann dann schnell zu einem wahren Dilemma für die Kund*innen werden: „Es kann sein, dass bei einem Background-Check, wenn man bei einer anderen Bank ein neues Konto eröffnen möchte, rauskommt, dass man schon mal wegen solcher Vorfälle verdächtig geworden ist. Das heißt, da kann es zu Verzögerungen in neuen Prozessen kommen. Oder wovon man auch gehört hat: Dass, wenn man in so Datenbanken gespeichert wird, man vielleicht bei einer Flughafenkontrolle länger durchsucht wird“, erklärt Ludolph.
Deshalb solltest du bei der nächsten Überweisung vielleicht zweimal überlegen, ob sich ein Witz im Verwendungszweck wirklich lohnt. Unter Umständen könntest du so sogar den oder die Empfänger*in in Schwierigkeiten bringen, wie die VR Bank Mainz-Kinzig-Bündingen miteilt. Wenn du also ganz auf Nummer sicher gehen willst, kannst du bei den meisten privaten Transaktionen das Feld sogar freilassen.
Quellen: mdr, VR Bank Mainz-Kinzig-Bündingen
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