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Trotz CDU-Plänen: Heizungsgesetz „kann gar nicht abgeschafft werden“, so Experte

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) kann laut Helmut Bramann nicht abgeschafft werden. Er rät, Heizungsmodernisierungen jetzt anzugehen.

Heizungsregler auf einem Haufen aus Geld
© U. J. Alexander - stock.adobe.com [M]

Heizung nachts abschalten: Ist das wirklich sinnvoll?

Um Energie zu sparen, planen viele im Winter weniger zu heizen. Aber ist es auch sinnvoll, die Heizung nachts komplett abzuschalten? Wir klären auf!

Das häufig als Heizungsgesetz bezeichnete Gebäudeenergiegesetz (GEG) steht derzeit im Zentrum politischer Debatten. Vor allem die Forderung der Christlich Demokratischen Union (CDU), das Gesetz komplett rückabzuwickeln, sorgt für Schlagzeilen. Doch Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), macht klar: Das ist nicht nur unrealistisch, sondern auch irreführend.

Heizungsgesetz: Wahlkampfaussagen können irritieren

Bramann stellte bereits im Rahmen eines im November 2024 veröffentlichten Statements unmissverständlich klar, dass die Forderung, das GEG abzuschaffen, kaum haltbar ist. „Bürgerinnen und Bürger sollten sich von solchen pauschalen Wahlkampfaussagen nicht irritieren lassen“, betonte er. „Das Gebäudeenergiegesetz – kurz GEG – so heißt es tatsächlich, kann gar nicht abgeschafft werden.“ Der Grund: Das Gesetz beruht in wesentlichen Teilen auf Vorgaben der Europäischen Union (EU), die Deutschland einhalten muss.

Das GEG sei außerdem kein starres Regelwerk und müsse „im Jahr 2026 von einer künftigen Bundesregierung wieder überarbeitet werden, um weitere europäische Vorgaben aufzunehmen“, erklärte Bramann weiter. Das Ziel, Gebäude klimaneutral zu machen, bleibt also bestehen – unabhängig von den aktuellen Diskussionen.

Bramann riet daher bereits im November dringend davon ab, geplante Heizungsmodernisierungen aufzuschieben und warnte: „Die Möglichkeiten, hierbei Fördermittel zu erhalten, werden nicht besser werden, als sie jetzt sind.“ Wer jetzt handelt, kann noch von den aktuellen Förderprogrammen profitieren.

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„Hier sind wir auch für Optimierung“

Viele Menschen meinen mit dem Begriff „Heizungsgesetz“ nur § 71 des GEG, vermutete der ZVSHK zudem. Dieser beziehe sich auf konkrete Regelungen für Heizsysteme. Bramann stimmte zu, dass es hier Verbesserungsbedarf gebe.

„Hier sind wir auch für Optimierung, unter anderem im Sinne echter Technologieoffenheit, Auflösung der nicht nachvollziehbaren Verquickung mit an anderer Stelle geregelten Vorgaben zur kommunalen Wärmeplanung und insgesamt einer Entschlackung der unübersichtlichen Detailvorgaben.“

Helmut Bramann

Quelle: Zentralverbands Sanitär Heizung Klima

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