Seit Januar 2025 sind die Regelungen in unserem Nachbarland gültig – und zwar für Fahrer*innen, die unnötigen Lärm mit ihrem Auto verursachen. Besonders betroffen sind Tuning-Fans und Autoposer*innen, die ihre Fahrzeuge bewusst lauter machen. Der Bundesrat des Landes hat entschieden, das Verursachen von Knallgeräuschen aus dem Auspuff härter zu bestrafen.
Auto: Lärm durch Knallgeräusche künftig strafbar
Mit der überarbeiteten Verkehrsregelnverordnung (VRV) nimmt die Schweiz laut der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) unnötige Geräusche aus Auspuffanlagen stärker ins Visier. Ab sofort werden Knallgeräusche, die beispielsweise beim Schalten oder durch plötzliche Gaswegnahme entstehen, als vermeidbare Lärmbelästigung eingestuft. Diese Effekte, oft bewusst in Sportmodi von Autos integriert, führen künftig zu Bussen von bis zu 10.000 Franken, also umgerechnet zu rund 10.641 Euro.
Die neue Regelung betrifft dabei nicht nur Neuwagen, sondern alle Fahrzeuge. Auch das unnötige Laufenlassen von Verbrennungsmotoren im Stand wird strenger geahndet: Statt bisher 60 Franken (circa 64 Euro) beträgt das Bußgeld seit 2025 jetzt 80 Franken (etwa 85 Euro)
Während die neuen Lärmvorschriften der Schweiz bereits in Kraft getreten sind, müssen sich Autofahrer*innen vorerst keine Sorgen um sogenannte Lärmblitzer machen. Ein bereits erfolgtes Pilotprojekt im Kanton Genf war zwar erfolgreich, dennoch gibt es bisher keine rechtlichen Grundlagen für den flächendeckenden Einsatz solcher Messanlagen. Die Einführung ist laut offizieller Aussagen mit Herausforderungen verbunden, etwa wegen unterschiedlicher Grenzwerte für verschiedene Fahrzeugtypen.
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Diese Regeln gelten in Deutschland für Autoposer*innen
Auffällige Fahrzeuge in Innenstädten verstoßen auch hierzulande laut Bußgeldkatalog gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Vor allem die lautstarke Belästigung stellt ein großes Problem dar. Das unnötige Fahren im Kreis und das absichtliche Erzeugen von Motorengeräuschen stören Anwohner*innen erheblich, besonders in dicht besiedelten Gebieten.
Wer mit seinem Fahrzeug unnötigen Lärm verursacht, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen. Noch teurer wird es, wenn das Posen im Auto mit unnützem Hin- und Herfahren einhergeht und andere Personen belästigt werden – dann werden 100 Euro fällig.
Ist zudem die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs durch unerlaubtes Tuning erloschen, drohen mindestens 50 Euro Strafe. Liegt dadurch eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit vor, steigt das Bußgeld auf 90 Euro, und es kommt ein Punkt in Flensburg hinzu. Wer gleichzeitig die Umwelt schädigt, muss ebenfalls mit einer Strafe von 90 Euro rechnen.
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Quellen: Neue Zürcher Zeitung, Bußgeldkatalog
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