Veröffentlicht inVerbraucher

Steuererklärung: Neue Pflichten – das ändert sich für Millionen Menschen

Wer in Kryptowährungen investiert, muss sich bei der steuerlichen Abrechnung ab sofort aufpassen. Ein paar der bisherigen Richtlinien wurden kürzlich aktualisiert.

Mann mit Blättern und Smartphone in der Hand
© Moon Safari - stock.adobe.com [M]

Handy von der Steuer absetzen – es kann so einfach sein

Möchte man das Handy von der Steuer absetzen, braucht es einen triftigen Grund.So muss das besagte Gerät beruflich genutzt werden. Freiberufler, Journalisten und Makler haben zudem die besten Chancen.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat gemeinsam mit den Bundesländern neue Vorgaben zur Besteuerung von Bitcoin und Co. sowie deren Berücksichtigung in der Steuererklärung veröffentlicht. Darin passt man nicht nur Begrifflichkeiten an, sondern auch zentrale Inhalte – etwa zu Dokumentationspflichten, Kursansätzen und sogenannten Steuerreports.

Steuerklärung: Steuerreports, Kurse und Claiming neu geregelt

Das überarbeitete BMF-Schreiben ersetzt das bisherige Exemplar vom Mai 2022 und verwendet jetzt unter anderem einheitlich den Begriff Kryptowerte. Die bisherige Formulierung „virtuelle Währungen und sonstige Token“ gilt damit als überholt. Inhaltlich bietet das Dokument insbesondere ab Randnummer 87 eine detaillierte Anleitung zu Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten. Du erfährst dort beispielsweise, wie du Transaktionen in deiner Steuererklärung dokumentieren und Einkünfte korrekt erklären musst.

Neu aufgenommen wurden auch Regelungen zum Claiming – also dem Erhalt von Kryptowerten ohne direkten Einsatz –, sekundengenauen und Tageskursen sowie die Anforderungen an Steuerreports. Diese Berichte, die einige Handelsplattformen bereitstellen, sollen Steuerzahler*innen helfen, ersetzen aber keine eigene Dokumentation.

Betroffen sind von den Änderungen rund neun bis elf Millionen Menschen. Laut dem Portal Beatvest besitzen derzeit etwa elf bis 13 Prozent der Bevölkerung in Deutschland Kryptowährungen.

Lesetipp: Dieser Steuertrick hilft die bei Trade Republic

NFTs und Liquidity Mining bleiben außen vor

Nicht enthalten im aktuellen Schreiben sind bislang Non Fungible Token (NFT) und das sogenannte Liquidity Mining. Hierbei stellen Personen in sogenannten Liquiditätspools ihre Kryptowerte zur Verfügung und erhalten im Gegenzug Belohnungen, meist in Form von zusätzlichen Token oder Gebührenanteilen.

Diese Themen sollen laut Bundesfinanzministerium in Zusammenarbeit mit den obersten Finanzbehörden der Länder sowie Branchenverbänden zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden. Bis dahin bleibt für betroffene Nutzer*innen eine gewisse Rechtsunsicherheit bestehen.

Um internationalen Sachverhalten gerecht zu werden, stellt das Ministerium eine nicht bindende englische Übersetzung des Schreibens zur Verfügung. Für Krypto-Anleger*innen in Deutschland sollen die neuen Vorgaben aber schon jetzt mehr Orientierung bei der Erstellung der Steuererklärung und einheitlichere Prüfstandards in der steuerlichen Behandlung digitaler Vermögenswerte bringen.

Lesetipp: Das sind die Risiken von Neobrokern wie Trade Republic

Quellen: Bundesministerium der Finanzen, Beatvest

Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.

Du willst mehr von uns lesen? Folge uns auf Google News.