In der aktuellen politischen Diskussion fordern CDU und CSU weiterhin, Paragraf 72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – umgangssprachlich oft als Heizungsgesetz bezeichnet – wieder abzuschaffen oder zumindest stark zu reformieren. Dabei handelt es sich um eine zentrale Regelung der GEG-Novelle aus dem Jahr 2023, die seit Januar 2024 gilt. Ihr Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmesektor schrittweise zu erhöhen und damit sowohl Klimaschutzziele zu erreichen als auch die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu verringern.
Heizungsgesetz stärkt Wärmepumpen – zu Recht
Der Energieexperte Prof. Dr. Volker Quaschning, Professor für Regenerative Energiesysteme an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Berlin, hat sich in einem öffentlichen Beitrag gegen eine Rücknahme dieser Regelung ausgesprochen. Seine Argumente stützen sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse zur Energieeffizienz, Versorgungssicherheit und langfristigen Wirtschaftlichkeit.
„Rund zwei Drittel der deutschen Heizungen laufen noch mit Erdgas und Erdöl“, betonte Quaschning. Diese Energieträger sind nicht nur klimaschädlich, sondern auch importabhängig und preissensibel. Das Heizungsgesetz reagiert darauf mit der Vorgabe, dass neu installierte Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen sollen – zunächst in Neubauten, später auch schrittweise im Gebäudebestand, im Einklang mit der kommunalen Wärmeplanung.
Für viele Nutzende stellt sich dabei die Frage nach der passenden Technologie. Eine zentrale Option sind Wärmepumpen, die – je nach Gebäude – den Endenergiebedarf um mehr als zwei Drittel senken können. Sie werden mit Strom betrieben, der in Deutschland inzwischen zu rund 60 Prozent aus erneuerbaren Quellen wie Wind- und Solarkraft stammt.
Konkret erklärt dazu die Bundesnetzagentur:
„Insgesamt wurden im abgelaufenen Jahr 431,7 TWh Strom erzeugt. Das entspricht einem Rückgang von 4,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr (450,5 TWh). Gemessen an der Gesamterzeugung entfielen 254,9 TWh oder 59,0 Prozent auf erneuerbare Energieträger. Im Vorjahr lag der Anteil bei 56,0 Prozent.“
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Irrweg grüner Wasserstoff
Immer wieder wird als Alternative der Einsatz von grünem Wasserstoff ins Spiel gebracht. Dieser könnte theoretisch bestehende Gasinfrastruktur weiter nutzbar machen. Quaschning rät allerdings zur Vorsicht: „Wer sich eine neue Heizung kauft, trifft eine Entscheidung für 25 Jahre.“ Derzeit koste grüner Wasserstoff im Großhandel etwa sechsmal so viel wie Erdgas.
Aktuelle Studien prognostizieren, dass die Kosten für grünen Wasserstoff in den kommenden Jahrzehnten deutlich sinken werden und sich denen von Erdgas annähern könnten. Laut dem HTW-Professor bedeute das aber, dass er selbst in 25 Jahren noch gut dreimal so teuer sein werde wie Erdgas.
Eine Studie von Frontier Economics im Auftrag des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) aus dem Jahr 2023 zeigt, dass die Endkundenpreise für grünen Wasserstoff bis 2045 auf ein Niveau von etwa 11 bis 15 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) fallen könnten, während die Preise für Erdgas aufgrund steigender CO₂-Kosten auf 10 bis 12 ct/kWh ansteigen würden.
Aber: Die Prognosen des DVGW basieren auf Annahmen über technologische Fortschritte, Skaleneffekte in der Produktion von grünem Wasserstoff sowie steigende CO₂-Preise, die fossile Brennstoffe verteuern.
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Klares Gesetz statt teurer Fehlentscheidungen
Ein weiteres von Quaschnings Argumenten betrifft die soziale Komponente: Wenn Nutzerinnen und Nutzer heute Heizsysteme wählen, die sich später als unwirtschaftlich herausstellen, kann das zu finanzieller Belastung und gesellschaftlicher Unzufriedenheit führen. Umso wichtiger ist eine klare gesetzliche Orientierung, die langfristige Fehlentwicklungen vermeidet.
Das Heizungsgesetz hat nicht das Ziel, Entscheidungen zu verbieten, sondern Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Umstieg auf zukunftsfähige und nachhaltige Heizlösungen erleichtern. Die gesetzliche Regelung wurde bewusst mit Übergangsfristen, Ausnahmeregeln und Förderinstrumenten versehen, um den unterschiedlichen Ausgangslagen der Menschen gerecht zu werden.
Die Diskussion um die Rücknahme dieser Regelung sollte daher differenziert geführt werden – auf Basis von Fakten, wissenschaftlichen Einschätzungen und mit Blick auf langfristige gesellschaftliche und ökologische Verantwortung. Es sei wichtig, dass die Regierung Schaden von der Bevölkerung abwende – selbst wenn dieser aus privaten Fehlentscheidungen resultiere. Die letzten Worte seines Videos richtet Quaschning daher direkt an die Bundesregierung in spe: „Bewahrt um Himmels willen das Heizungsgesetz!“
Quelle: YouTube/Prof. Dr. Volker Quaschning; Bundesnetzagentur; Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches
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