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Wegen Wärmepumpen: Neue Regeln bringen Folgen für deine Stromrechnung

Der Umstieg von Öl oder Gas auf eine Wärmepumpe fällt vielen Menschen nicht leicht. Dabei geht er mit erheblichen finanziellen Vorteilen einher.

Wärmepumpe
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Strom sparen: Sind Energiekosten nachts günstiger?

Den Haushalt erledigen wir eigentlich immer tagsüber. Doch ist der Strom vielleicht nachts sogar günstiger?

Wenn du eine Wärmepumpe nutzt oder gerade planst, eine einzubauen, solltest du über die aktuellen gesetzlichen Regelungen Bescheid wissen. Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Vorgaben für sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen, Stromspeicher und Klimaanlagen. Ziel ist es, das Stromnetz vor Überlastung zu schützen, ohne dass du auf Komfort verzichten musst.

Neue Regeln für Wärmepumpen

Immer mehr Menschen nutzen Geräte, die viel Strom auf einmal brauchen – und das oft gleichzeitig, etwa am Abend. Das lokale Stromnetz, vor allem das sogenannte Niederspannungsnetz, ist darauf vielerorts noch nicht vorbereitet.

Damit dein Netzbetreiber den Anschluss deiner Wärmepumpe trotzdem nicht ablehnen darf, wurde ein Kompromiss geschaffen: Du kannst deine Anlage anschließen, aber im Notfall darf der Netzbetreiber das Gerät „dimmen“. Das bedeutet, sie läuft mit reduzierter Leistung weiter – mindestens aber mit 4,2 Kilowatt. Du bekommst dafür als Ausgleich eine Ermäßigung beim Netzentgelt.

Wenn du deine Wärmepumpe vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen hast, ändert sich erst mal nichts. Du darfst sie weiter so betreiben wie bisher – bis spätestens Ende 2028. Danach gelten automatisch die neuen Regeln. Du kannst der Verbraucherzentrale zufolge aber auch schon jetzt freiwillig wechseln, wenn es für dich wirtschaftlich Sinn ergibt. Hast du bisher keinen eigenen Stromzähler für deine Wärmepumpe, kann sich das besonders lohnen.

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Die drei Module zur Netzentgeltreduzierung

Hast du deine Wärmepumpe seit dem 1. Januar 2024 eingebaut, musst du die neue Steuerung akzeptieren. Dafür bekommst du vergünstigte Netzentgelte – je nachdem, für welches der drei neuen Module du dich entscheidest:

Modul 1: Pauschale Entlastung

Du bekommst ohne viel Aufwand eine pauschale jährliche Ermäßigung auf dein Netzentgelt – im Schnitt etwa 150 Euro brutto pro Jahr, je nach Netzgebiet zwischen 106 und 210 Euro. Es ist kein separater Zähler nötig, und du musst keine Technik an deinem Zählerschrank verändern. Dieses Modell ist der Standard, wenn du keine aktive Wahl triffst – und besonders sinnvoll, wenn deine Wärmepumpe wenig Strom verbraucht oder du einfach den unkompliziertesten Weg gehen willst.

Modul 2: 60 % Rabatt auf den Arbeitspreis

Wenn deine Wärmepumpe viel Strom verbraucht – ab etwa 4.000 Kilowattstunden pro Jahr – kann sich Modul 2 für dich lohnen. Dafür brauchst du einen eigenen Stromzähler nur für die Wärmepumpe. Der Arbeitspreis des Netzentgelts sinkt um 60 Prozent, außerdem entfällt der Grundpreis für diesen separaten Zähler (ca. 95 Euro pro Jahr). Auch die Konzessionsabgabe ist geringer. Beispiel: Bei 6.000 Kilowattstunden Verbrauch sparst du rund 360 Euro pro Jahr. Du kannst zusätzlich Erstattungen auf die Offshore- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) beantragen.

Modul 3: Zeitvariable Netzentgelte (ab April 2025)

Wenn du flexibel im Stromverbrauch bist oder einen Pufferspeicher nutzt, könnte dieses Modell spannend sein. Modul 3 teilt das Jahr in Zeitfenster mit günstigen (Niedertarif), normalen (Standardtarif) und teureren (Hochtarif) Netzentgelten. In vielen Gegenden ist der Strom nachts billiger. Modul 3 kannst du nur mit Modul 1 kombinieren, nicht mit Modul 2. Du brauchst keinen eigenen Zähler, es gilt für den gesamten Haushaltsstrom. Vor allem für Nutzer*innen von Elektroautos ist das eine attraktive Lösung.

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Das gilt für Stromspeicher und Photovoltaik

Auch Stromspeicher zählen als steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wenn sie Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen. Die Einspeisung von selbst erzeugtem Strom, zum Beispiel über deine Photovoltaikanlage, ist nicht betroffen. Du darfst also weiterhin deinen eigenen Strom frei nutzen – das betrifft auch deine Wärmepumpe.

Wenn du ein Energie-Management-System (EMS) nutzt, kannst du selbst steuern, wie der Strom innerhalb deines Haushalts verteilt wird. Das ist besonders hilfreich, wenn du mehrere steuerbare Geräte wie Wallbox, Wärmepumpe und Stromspeicher betreibst.

Denn: Gemäß § 14a EnWG gelten neue Regelungen ausschließlich für den Netzanschluss und den Betrieb steuerbarer Verbrauchseinrichtungen. Die Nutzung eines EMS kann in diesem Zusammenhang helfen, externe Steuerungsmaßnahmen auf ein Minimum zu begrenzen, indem der Eigenverbrauch optimiert und Lastspitzen vermieden werden.

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Das musst du technisch beachten

Für die neue Steuerung brauchst du eine sogenannte steuerbare Infrastruktur. Das kann entweder eine einfache Direktansteuerung sein oder ein intelligentes EMS, mit dem du mehr Kontrolle über die Stromverteilung im Haus bekommst.

Wenn du dich für eine neue Wärmepumpe entscheidest, besprich am besten mit deinem Installationsbetrieb oder Energieversorger, welche Technik für dich in Frage kommt. Die Entscheidung für ein bestimmtes Modul und eine Steuerungsart musst du bei Anmeldung deiner Anlage mitteilen – entweder dem Netzbetreiber oder deinem Stromanbieter.

Falls dein Netzbetreiber technisch noch nicht bereit ist, darf vorübergehend auch ältere Steuertechnik genutzt werden. Sobald du den Auftrag zur Nachrüstung gegeben hast, gilt die Steuerbarkeit als erfüllt – und du bekommst bereits die Netzentgeltreduktion.

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Und wenn das Netz mal überlastet ist?

Keine Sorge: Auch wenn deine Wärmepumpe oder dein Auto bei einer Netzüberlastung „gedimmt“ wird, bekommst du mindestens 4,2 Kilowatt – genug, um normal weiterzuheizen oder dein E-Auto innerhalb von zwei Stunden für etwa 50 Kilometer aufzuladen.

„Diese Regelung ist nur für Notfälle anwendbar, in denen eine akute Überlastung eines Netzbereichs festgestellt wird“, erklärt die Bundesnetzagentur. „Die Bundesnetzagentur rechnet allenfalls mit geringen Einschränkungen und unwesentlichen Komforteinbußen.“

Auch wenn es erstmal kompliziert klingt – mit den neuen Regelungen kannst du als Nutzer*in einer Wärmepumpe bares Geld sparen und gleichzeitig das Stromnetz entlasten. Wichtig ist nur, dass du dich gut informierst, das passende Modell wählst und deine Anlage korrekt anmeldest. Die Verbraucherzentralen, dein Netzbetreiber oder Stromversorger unterstützen dich dabei.

Quelle: Verbraucherzentrale; Energiefinanzierungsgesetz; Bundesnetzagentur

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