Wenngleich Union und SPD das Gebäudeenergiegesetz (GEG) entschärfen wollen, rückt eine andere wichtige gesetzliche Vorgabe zunehmend in den Fokus: das Wärmeplanungsgesetz (WPG). Es verpflichtet Städte und Gemeinden dazu, bis spätestens Ende Juni 2026 beziehungsweise 2028 konkrete Pläne für eine klimafreundliche Wärmeversorgung vorzulegen. Damit beginnt jetzt die heiße Phase der kommunalen Wärmeplanung – und für Bürger*innen wird es zunehmend relevant, was dabei konkret geplant wird.
Kommunale Wärmeplanung nimmt Fahrt auf
Welche Frist gilt, hängt von der Bevölkerungszahl der Gemeinde ab – Stichtag war gemäß § 4 WPG der 1. Januar 2024:
- Bis 30. Juni 2026: Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohner*innen müssen ihren Wärmeplan bis dahin fertigstellen.
- Bis 30. Juni 2028: Gemeinden mit 100.000 oder weniger Einwohner*innen haben zwei Jahre länger Zeit.
- Für besonders kleine Orte mit weniger als 10.000 Einwohner*innen kann ein vereinfachtes Verfahren genutzt werden – das legt jedes Bundesland individuell fest.
Außerdem dürfen mehrere Gemeinden auch gemeinsam planen, etwa wenn sie ohnehin eng zusammenarbeiten oder gemeinsame Infrastruktur nutzen.
Auch interessant: Merz‘ Heizungsgesetz: Das kommt jetzt auf Eigentümer und Mieter zu
Folgen für die Bevölkerung
Das Ziel des Wärmeplanungsgesetzes ist klar: eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045. Dafür sollen Kommunen ihre vorhandene Infrastruktur analysieren, Potenziale für erneuerbare Energien ermitteln und darauf aufbauend einen konkreten Plan entwickeln. Diese kommunale Wärmeplanung schafft die Grundlage für den späteren Ausbau klimafreundlicher Heizsysteme – etwa über Fernwärme, Geothermie oder die Nutzung von Abwärme.
Für alle, die ein Haus besitzen oder in Zukunft über eine neue Heizungsanlage nachdenken, wird die kommunale Wärmeplanung ein wichtiger Anhaltspunkt. Sie gibt Aufschluss darüber, ob ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist – und wann. Das ist entscheidend, um Fehlinvestitionen zu vermeiden, vor allem angesichts der aktuell unsicheren Vorgaben des GEG.
Wer also vor der Entscheidung steht, die alte Gasheizung auszutauschen, sollte sich gut informieren, ob im eigenen Wohngebiet vielleicht schon bald ein klimaneutrales Wärmenetz geplant ist.
Auch interessant: Heizungsgesetz: Wer das tut, „läuft in die Kostenfalle“ – Experte im Interview
Quelle: Wärmeplanungsgesetz
Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.