Die Deutschen sind bekannt für ihre Ängste neuen Entwicklungen gegenüber, besonders im Digitalen: Roboter nehmen uns die Arbeitsplätze, die totale Überwachung des Staates, die Datensammelwut – eines dieser schönen, deutschen Komposita – der Technologieunternehmen. Alles wird also vermeintlich bedrohlicher. Dabei sollte es doch einfacher werden. Und der Staat steht irgendwo dazwischen: Er will und soll die Rechte der Bürger schützen, aber gleichzeitig mit Investitionen in neue Innovationen den Anschluss an die USA, China und andere Vorreiter in Sachen Digitalisierung nicht verpassen.
So weit, so gut. Was bedeutet das nun für die Politik und insbesondere für die kommende Bundestagswahl in knapp einer Woche? Die Bundesregierung fährt eine Digitale Agenda mit Themen, die das alltägliche Leben der Bürger direkt betreffen. Wir fassen die wichtigsten Themen kurz und knapp zusammen. Der Unisys Security Index 2017 zeigt immerhin, dass die Akzeptanz der Deutschen im Hinblick auf smarte Technologien in erster Linie vom persönlichen Nutzen abhängt.
Einer Studie des Kapersky Lab zufolge waren im September 2016 jedoch noch 69 Prozent der befragten Deutschen der Meinung, ihr digitales Leben mache sie „gläsern“. An Offenheit und Transparenz als Vorteile der Digitalisierung glaubten derweil nur 18 Prozent.
Die Digitalpolitik, die die Große Koalition in der zurückliegenden Legislaturperiode vertreten hat, hat nicht gerade dazu geführt, die Ängste der Deutschen zu zerstreuen. Es fielen nicht nur Schlagwörter wie Big Data, Industrie 4.0, das Internet der Dinge (IoT), Coding an Schulen und der „Kampf gegen Fake News“, zuletzt wurden auch mehr oder weniger handfeste Gesetzesentwürfe verabschiedet. Aber der Reihe nach.
Fake News und Hate Speech
Als Fake News werden Falschmeldungen bezeichnet, die komplett frei erfunden sind und die Leser täuschen sollen, sodass sie die Nachricht anklicken, weiterverbreiten und somit Einnahmen für den Urheber generieren. Das Phänomen ist nicht neu (Zeitungsente), der Begriff wurde aber vor allem im US-Präsidentschaftswahlkampf 2015/2016 geprägt. US-Präsident Donald Trump hat ihn auf die etablierten Medien ausgeweitet. Unter Hate Speech wiederum fallen Hasskommentare, die gegen eine Person oder Personengruppe gerichtet online veröffentlicht werden.
Eine einschlägige Gesetzgebung gibt es in Deutschland zu Fake News und Hate Speech bislang nicht. Der Regierung geht es vor allem um eine Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken. So heißt es in den Grundsätzen der Digitalpolitik: „Alle sollen sich im Netz frei entfalten und das Netz gestalten können. Ein Gegensatz zwischen ‚realer‘ und ‚virtueller‘ Welt existiert [aber] nicht. Unsere Werteordnung basiert auf dem Grundgesetz. Auch in einer digitalen Welt muss die Freiheit der Menschen gewährleistet werden.“
Das Problem wird also diskutiert. So ist die Veröffentlichung von allgemeinen Falschnachrichten ohne Bezug zu einer bestimmten Person oder Personengruppe („Der Eurokurs ist heute Nacht abgestürzt“) grundsätzlich nicht strafbar. Nur im Fall von Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede besteht auch ein Straftatbestand. Demnach ist das Thema eng mit dem Presse- und Medienrecht sowie den rechtlichen Schranken der Meinungsfreiheit verknüpft.
Der angerichtete Schaden durch Fake News wird aber von der Politik als „häufig irreversibel“ eingestuft. Deshalb gibt es Vorschläge zur Anpassung des geltenden Rechts. Beispielsweise soll das Strafrecht verschärft werden für den Fall, dass Falschmeldungen einen „gezielten Kampagnencharakter“ hätten. Außerdem wäre da noch Heiko Maas: Der Bundesjustizminister drückte im Schnellverfahren sein umstrittenes „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“, kurz NetzDG, durch den Bundestag. Demnach sollen Online-Netzwerke wie Facebook „offenkundig strafbare Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden nach dem Hinweis darauf löschen. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 50 Millionen Euro.
Digitale Verwaltung: Elektronischer Personalausweis und Briefwahl
Wie war das: Die Mehrheit der Deutschen hat Angst davor, durch digitale Technologien „gläsern“ zu werden? Einer Kapersky Lab-Studie zufolge wünschen sich aber immerhin 61 Prozent der Befragten, ihren Stimmzettel online abgeben zu können. Eine digitale Stimmabgabe zur Bundestagswahl wird es aus Sicherheitsgründen vorerst nicht geben. Den neuen Personalausweis gibt es aber bereits seit 2010. Der elektronische Identitätsnachweis (eID) ist bisher etwa an die Hälfte der deutschen Bevölkerung ausgegeben worden, jedoch hat nur ein Drittel die Online-Funktionen bereits aktiviert.
Für Wahlen nützt die Funktionen aber auch nicht viel: Nicht überall können Bürger die Beantragung der Briefwahl online vornehmen. Dafür wird ein Wahlschein benötigt, der bei der Gemeinde des Hauptwohnortes entweder persönlich oder schriftlich beantragt werden kann, in manchen Gemeinden auch online. Die Gemeinden selbst sind dafür zuständig, die Online-Beantragung anzubieten. Informationen dazu teilen also die Gemeinden selbst mit. Auch die Technologie Telefon hilft in diesem Fall also nicht weiter. Das ist in der Bundeswahlordnung (BWO) so festgelegt.
Besonders in ländlichen Regionen ist der Nutzen von Online-Services für Bürger noch immer unzureichend. Das ist das Ergebnis des Deutschland Index 2017. Er wird vom Kompetenzzentrum Öffentliche IT erhoben und vom Bundesministerium des Innern gefördert. Nur in Ballungsgebieten wie Nordrhein-Westfalen und Großstädten wie Berlin, Bremen und Hamburg haben mehr als 50 Prozent der Einwohner 2015 angegeben, das Internet für Behördenkontakte genutzt zu haben. Auch im durchschnittlichen Ranking von Online-Services wie Baugenehmigungen, Gewerbeanmeldungen oder Auffindbarkeit von Formularen für Wohngeldanträge stehen die ländlichen Regionen hinten an.
Aber auch das steht seit 2014 auf der Digitalen Agenda der Bundesregierung: die Digitale Verwaltung 2020. Der Hintergrund: Am 1. August 2013 ist ein E-Government-Gesetz (EGovG) in Kraft getreten, der „rechtliche Rahmen, der die Verwaltung in die Digitalisierung führt“. Online-Termine im Bürgeramt sind seither möglich, auch wenn man in den Großstädten teilweise Monate auf den Termin selbst warten muss. Vom Rest der versprochenen „ sukzessiven Umsetzung“ bekommt der Bürger im Alltag nicht viel mit. Bis 2020 soll die Verwaltung in Deutschland dann „effektiv, transparent, effizient, barrierefrei, bürger- und unternehmensfreundlich“ werden. Das beinhaltet ebenso den eID wie elektronische Rechnungen, ein E-Payment bei Inkasso-Verfahren, die Online-Verwaltung von BAföG-Rückzahlungen für Studenten und andere E-Prozesse.
Einen bundesweiten Portalverbund, das sogenannte „Deutschland-Portal“ über den alle Nutzer einfach und sicher auf Online-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung zugreifen können, haben Bund und Länder ebenfalls bereits vereinbart. Dafür ist sogar das Grundgesetz geändert worden.
Illegales Streaming und illegale Downloads
Ein Thema, das viele auch in Zeiten von Netflix und Amazon Prime beschäftigt, ist das illegale Streaming und illegale Downloads. Rechtlich gesehen bewegten sich User, die Inhalte auf illegalen Online-Portalen wie Kinox.to streamten, in einer Grauzone. Kein Gesetz verbot den Aufruf der kostenlosen Videostreams. Nur das dauerhafte Speichern, also ein Download urheberrechtlich geschützten Materials aus illegalen Quellen auf Speichermedien galt als rechtswidrig.
Der Europäische Gerichtshof befasste sich im Mai 2017 erneut mit dem Thema und urteilte: Das Streaming aus illegalen Quellen ist rechtswidrig und Nutzer machen sich strafbar. Immer, wenn er wisse, oder wissen müsse, dass ein Angebot illegal sei, könne er zur Rechenschaft gezogen werden. Über seine IP-Adresse kann er ausfindig gemacht und belangt werden. Danach muss sich jetzt auch die Bundesregierung richten, da die Regelungen im deutschen Urheberrecht auf EU-Vorgaben beruhen.
Bei Peer-to-Peer-Netzwerken ist das jedoch weiterhin unwahrscheinlich. Damit eine Behörde den Nutzer identifizieren kann, bleibt nur der Weg der Serverbeschlagnahmung, doch auch dann ist eine Strafverfolgung nicht garantiert. Im April entschied der Bundesgerichtshof darüber, dass bei Käufen übers Telefon grundsätzlich der Dienstleister haftet, nicht der Anschlussinhaber. Eine Mutter hatte geklagt, weil ihr Sohn am Telefon Extras für ein Computerspiel gekauft hat und sie daraufhin die teure Rechnung zahlen sollte. Das Urteil schützt seitdem nicht nur Eltern, sondern alle, deren Telefonanschluss ohne ihr Wissen für teure Bestellungen missbraucht wird.
Digitale Bildung in Schulen
Digitalisierung verlangt Teilhabe und Medienkompetenz. Und die fängt im Kindesalter an. Im Saarland und in Berlin sind bereits Projekte in Schulen gestartet, die Schülerinnen und Schülern das Coden lehren sollen – mit den Klein-Computern „Calliope mini“ . Den Rahmen dafür schafft der eEducation Masterplan, der die digitale Medienkompetenz im öffentlichen Bildungsbereich fördern soll. Auch wenn Bildung im förderalistischen Deutschland Ländersache ist, ist dieser Plan seit 20015 für alle staatlich-allgemeinbildenden, deutschen Schulen verplichtend.
Daneben ist das Ziel des auf Ebene der Staatssekretäre bereits ausverhandelten „DigitalPakts Schule“ laut Präambel, „allen Schülerinnen und Schülern während ihrer Schulzeit die Entwicklung der Kompetenzen zu ermöglichen, die für einen fachkundigen, verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit Medien in der digitalen Welt erforderlich sind“. 2016 wurden dafür vom Bund fünf Milliarden Euro für den Zeitraum 2018 bis 2022 in Aussicht gestellt. Damit werden unter anderem Schulnetzwerke ausgebaut und Cloud-Lösungen für Unterrichtsinhalte geschaffen. Dennoch: Die Nutzung von mobilen Endgeräten im Unterricht steht nicht auf der Agenda, die Fortbildung der Lehrkräfte entfällt auf die Länder. Ein langfristiges Finanzierungskonzept sieht anders aus.
Fazit: Digitalisierung, ein „stetiger Prozess“
Die Digitale Agenda der Bundesregierung ist umfangreich, wenn auch noch recht theoretisch. Was fehlt, sind konkrete Zusagen an Förderungsmitteln für den Digitalbereich und zu lange Wartezeiten, beispielsweise bei der Umstellung auf eine digitale Verwaltungsinfrastruktur, die transparent und abhörsicher ist. Die Umsetzung der Agenda sei ein „stetiger Prozess“, an dem alle beteiligt werden würden, von den Kommunen bis zur Netzcommunity. Und wo? Auf IT-Gipfeln und im sogenannten „Steuerkreis Digitale Agenda der Bundesregierung“.
Ob die Bürger sich damit abfinden werden, zu ihrem persönlichen Vorteil ein Stück weit „gläserner“ zu werden, ist ungewiss. Ob dabei das verantwortliche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Interessen der Bürger vertreten und notwendige Veränderungen durchsetzen kann und wird, bleibt ebenfalls abzuwarten. Wir bleiben dran.
Alle Artikel zur kommenden Wahl findet ihr auf unserer Themenseite Bundestagswahl.
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