Mit satirischen Plakaten und Aufklebern regt die Künstlerin „Barbara“ auf den Straßen Deutschlands und in sozialen Netzwerken zum Nachdenken an. Einige ihrer Beiträge wurden nach Angaben der Künstlerin nun aber gesperrt. Erfolgte die Sperrung auch als Reaktion von Facebook auf das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)?
Für einen Zusammenhang mit dem NetzDG spricht vor allem der Termin, zu dem die Sperrungen laut „Barbara“ erfolgt sein sollen. Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2018 voll umfänglich. Kurz zusammengefasst regelt das Gesetz, dass soziale Netzwerke zeitnah strafrechtlich relevante Inhalte nach einer Meldung löschen müssen. Kritiker bemängeln, dass Unternehmen wie Twitter und Facebook nun lieber Beiträge vorsorglich sperren als eine Strafe zu riskieren.
Eher harmlose Beiträge von Barbara ausgeblendet
Ein gesperrter Beitrag ist mittlerweile wieder verfügbar. Unter ein verfassungsfeindliches Graffiti hatte die Künstlerin einen Kaktus mit der Unterschrift geklebt: „Und wenn ein blöder Wicht was Superdoofes spricht, dann kleb ich einen Kaktus, und der sticht, sticht, sticht.“
Laut „Barbara“ wurden von Facebook und Instagram Beiträge ausgeblendet, die eher harmlos waren. So wurde beispielsweise ein Foto gesperrt, auf dem die Künstlerin einem Straßenschild ein Bikini-Oberteil angezogen hatte. Strafrechtlich relevante Inhalte enthielten die Fotos von Schildern im öffentlichen Raum auf den ersten Blick aber selten. Das anstößigste an einem der Beiträge war da noch das Wort „Arschloch“.
Barbara kritisiert Einschränkung von Satire
Was für Außenstehende eine Lappalie ist, scheint für die Künstlerin ein ernsthaftes Problem zu sein. „Wie soll Satire im Internet funktionieren, wenn die Satiriker dem Urteil von privaten Firmen ausgesetzt sind, die sich als Richter aufspielen?“, heißt es in einem Statement der Künstlerin auf Facebook. Das Unternehmen habe der Künstlerin angedroht, die Profile bei Instagram und Facebook zu sperren, sollte sie sich nicht an die Regeln des Netzwerkes halten.
„Barbara“ ist nicht die einzige, die von offensichtlich vorschnellen Sanktionen sozialer Netzwerke betroffen ist. So war der Twitter-Account der Satire-Zeitschrift kurz nach Inkrafttreten des NetzDG für 48 Stunden gesperrt worden. Auslöser waren Tweets, die die Zeitschrift im Namen der AfD-Politikerin Beatrix von Storch abgesetzt hatte.
Private Firmen entscheiden, welche Beiträge gelöscht werden
Während der zeitliche Zusammenhang sowohl beim Fall „Barbara“ wie auch bei der „Titanic“ für eine Verbindung zum NetzDG sprechen, erwähnt die Künstlerin in ihrem Facebook-Beitrag ein viel allgemeineres Problem, das die sozialen Netzwerke bei der Sichtung von Beiträgen haben. „Über das Löschen von Beiträgen entscheiden irgendwelche Angestellte von privaten Firmen im Auftrag von Facebook und Instagram, die im Schnellverfahren entscheiden und nicht einmal irgendwelche Gründe für das Löschen nennen“, so „Barbara“.
Tatsächlich arbeiten in Berlin und die Unternehmen Arvato und CCC im Auftrag von Facebook an der Moderation von kritischen Beiträgen. Recherchen bei internationalen Lösch-Teams hatten jedoch gezeigt, dass den einzelnen Moderatoren nur wenige Minuten – wenn nicht sogar nur Sekunden – bleiben, um Posts zu sichten. Bei diesem Arbeitspensum blieben Irrtümer nicht aus.
Facebook hat sich inzwischen entschuldigt
Genau so einen Irrtum scheint es auch im Fall „Barbara“ gegeben zu haben. So hat Facebook gegenüber der Künstlerin eingeräumt, dass es sich bei der Sperrung um einen Irrtum gehandelt habe. Barbara bestätigte: „Eine Person hat mich angeschrieben und sich bei mir im Namen von Facebook entschuldigt. Ich werde das Gespräch mit dieser Person suchen und versuchen, meine Ansichten zu dem Thema deutlich zu machen, in der Hoffnung, dass etwas Konstruktives dabei herauskommt.“ Bisher seien einige, aber noch nicht alle Beiträge wiederhergestellt worden, und dies auch teilweise nur auf Instagram und nicht auf Facebook.