Installierst du auf deinem iPhone eine neue App, kannst du selber entscheiden, ob du das sogenannte App-Tracking erlauben möchtest oder nicht. Lehnst du diese Option bei Apple ab, wird dir keine personalisierte Werbung in deinen Anwendungen ausgespielt. Das Bundeskartellamt will diese Methode nun untersuchen, weil der Verdacht naheliegt, dass der Konzern somit einen unfairen Wettbewerb herbeiführt.
„Begründete Zweifel“ an Apples Methoden
Das Bundeskartellamt erhebt in einer Pressemitteilung „begründete Zweifel“ bei Apples Wettbewerbsstrategien. Grundlegend würde „datenschonende Geschäftsmodelle“ befürworten. Allerdings müsse man hier einen Blick auf die Fairness dieser Regelungen werfen, „wenn Apple Regeln für Dritte festlegt, die aber ausgerechnet für Apple nicht gelten sollen“.
Das Problem lege insbesondere darin, dass bei Drittanbieter-Anwendungen auf dem iPhone mehr oder minder zwei Mal von dir verlangt wird, Stellung zum Tracking zu beziehen. Nach gültiger Rechtslage müssen die App-Betreiber*innen selber nach deinem Einverständnis fragen. Durch das Apples App Tracking Transparency Framework wirst du aber auch nochmal von Apple selber beim Erststart der neuen Anwendung aus dem App Store gefragt, ob du der Option zustimmst oder nicht.
Du hast bei deinem iPhone auch die Möglichkeit das App-Tracking bei hauseigenen Apple-Anwendungen abzulehnen. Allerdings versteckt sich die betreffende Option hier in den Einstellungen und ist standardmäßig aktiviert.
Nicht die erste Untersuchung
Analysen dieser Art gab es schon häufiger auch bei Google, Facebook und Amazon. Ziel ist es, dass faire Bedingungen für alle App-Anbieter gelten. So sollen sich etwa kostenlose Games oder andere Anwendungen erfolgreich durch personalisierte Werbeanzeigen finanzieren können.
Es kann demnach durchaus sein, dass Apple nach Abschluss der Begutachtung das App Tracking Transparency Framework deaktivieren muss. Wie du unter anderem die Apple-Werbung ausschalten kannst, aber welche weiteren fatalen iPhone-Einstellungen du besser deaktivieren solltest, erfährst du in unseren separaten Artikel.
Quelle: Bundeskartellamt
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