Zur Pflicht wird es für Anbieter ab dem 1. Juni 2017, ein Produktinformationsblatt mit den wichtigsten Informationen im Überblick an Neukunden auszuhändigen. Darin enthalten sind beispielsweise Aussagen zu Freiminuten, Flatrates, enthaltenen Zusatz-Paketen, den Preisen des Vertrags mit und ohne Handy beziehungsweise mit einem Premiumgerät etc. Auch die Internetgeschwindigkeit und die Folgen bei Aufbrauchen des Volumens sollen detailliert dargelegt werden.
Gütlig für Prepaid, Laufzeitverträge und Festnetz
Die sogenannte Telekommunikations-Transparenzverordnung, die von der Bundesnetzagentur ausgearbeitet wurde, dient generell dazu, das Kleingedruckte in Handyverträgen obsolet zu machen und Verbraucher angemessen über alle wichtigen Vertragsbestandteile in Kenntnis zu setzen. Sie wurde im Dezember 2016 beschlossen und gilt sowohl für Prepaid-, Laufzeit- und Festnetzverträge, aber auch für Hybridangebote mit Telefonie und Internetzugang.
Für Altkunden erst ab Dezember 2017 interessant
Einziges Manko: Ab Juni profitieren ausschließlich Neukunden von den Änderungen. Erst im Dezember 2017, mit der zweiten Phase der Verordnung, wird sie auch für Kunden mit Altverträgen gültig.