Wahrscheinlich hast du es bereits gemerkt: Seit dem 1. Juli 2017 ist es nicht mehr möglich, eine Prepaid-Karte ohne Ausweis zu aktivieren. Die Zeiten, in denen du dir also ganz einfach eine neue SIM-Karte zulegen und direkt mit ihr telefonieren konntest, sind seitdem vorbei. Was du nun noch tun kannst, erfährst du im Folgenden.
Prepaid-Karte ohne Ausweis aktivieren: Ein Gesetz soll es verhindern
Mit einer Änderung des Paragraphen 111 des Telekommunikationsgesetzes versucht die Regierung, den Missbrauch einer anonym ausgestellten SIM-Karte seit einigen Jahren zu verhindern. Vorher stellte das Ausnutzen der Lücke eine Möglichkeit für Terroristen, aber auch für Kleinkriminelle, dar, mit einer Nummer zu telefonieren, die der Netzbetreiber oft nicht nachvollziehen konnte. Damit war es für sie möglich, ihren illegalen Machenschaften nachzugehen, ohne dabei einem Risiko ausgesetzt zu sein. Doch auch für Handy-Nutzer, die sich nichts zu schulden kommen lassen wollten, war es interessant, eine Prepaid-Karte ohne Ausweis aktivieren zu können, um ganz einfach ihre persönlichen Daten zu schützen.
Insgesamt soll die Änderung des Gesetzes für mehr Sicherheit sorgen. Dennoch geht nicht jeder Nutzer damit konform, seine persönlichen Informationen mit den Anbietern zu teilen. Denn immerhin musst du, bevor du deine Prepaid-Karte aktivieren kannst, nun mit einem Ausweis oder Reisepass deine Identität verifizieren. Dies funktioniert meist per Postident-Verfahren oder über das Videoident-Verfahren. Doch mit zwei simplen Tricks ist es noch immer möglich, deine Identität besser zu wahren, als es den meisten Mobilfunkanbietern lieb ist.
Prepaid-Karte ohne Ausweis kaufen: So bleibst du anonym
Zwar ist es seit bald vier Jahren verboten, eine Prepaid-Karte ohne Ausweis zu aktivieren beziehungsweise zu kaufen, aber du hast noch immer die Option, dir eine bereits aktivierte SIM-Karte zuzulegen. Diese werden, zumeist auf Portalen wie eBay, zu einem finanzierbaren Preis angeboten. Allerdings solltest du dabei vorher unbedingt überprüfen, ob die Prepaid-Karte auch in deinem Land funktioniert und welcher Tarif für sie gilt, sollte der Verkäufer dir diese Informationen zunächst vorenthalten.
Außerdem hast du bei einem solchen Kauf keine Gewähr, dass du die Prepaid-Karte (ohne Ausweis) im Anschluss komplikationsfrei nutzen kannst. Kaufst du dir eine solche bei einem Händler, so kannst du zumindest in den meisten Fällen von deinem Rückgaberecht Gebrauch machen.
So wahrst du dir trotzdem etwas Anonymität
Auch, wenn es offiziell nicht mehr möglich sein soll, eine Prepaid-Karte ohne Ausweis zu aktivieren, hast du noch eine Möglichkeit, zumindest deine persönlichen Daten etwas zu wahren. In Absatz 1 Punkt 2 des Paragraphen 111 des Telekommunikationsgesetzes steht geschrieben, dass zwar zwangsläufig eine Anschrift, aber nicht die Adresse des Anschlussinhabers gespeichert werden muss.
Der Trick dabei ist, dass die Anschrift lediglich einen Ort angibt, wo du postalisch zu erreichen bist. Dieser muss aber nicht unbedingt mit deiner eigenen Adresse identisch sein, denn es reicht, wenn du die eines Familienangehörigen oder eines Postfachs angibst. Gibst du also nur eine Anschrift statt deiner Adresse an, ist es wenigstens möglich, deinen Wohnungsstandort anonym zu halten, auch, wenn du keine Prepaid-Karte aktivieren kannst, ohne einen Ausweis dabei vorzulegen.
Fazit: Du hast noch immer Alternativen
Zwar ist es offiziell auf der Gesetzesgrundlage nicht länger möglich, eine Prepaid-Karte zu aktivieren, ohne den Ausweis oder ein anderes deine Identität bestätigendes Dokument vorzulegen, jedoch hast du unter Umständen noch Alternativen. Wenn es dir nicht ganz geheuer scheint, bei eBay eine gebrauchte und bereits aktivierte SIM-Karte zu kaufen, so kannst du noch immer wenigstens deine Adresse vor deinem Mobilfunkanbieter schützen. Vielleicht hilft es dir aber, WhatsApp sogar ganz ohne SIM-Karte nutzen zu können. Und wenn nicht kannst du noch immer SMS online empfangen und wir verraten dir, wie das geht.