Umweltschutz beginnt bereits beim heimischen Müll. Denn neben normalen Abfällen sammelt sich schnell auch Elektroschrott an. Dieser gehört nicht auf dem gewohnten Weg entsorgt. Vor allem die folgenden Elektrogeräte solltest du immer fachgerecht loswerden.
Nicht wegschmeißen: Achte auf 3 Elektrogeräte
Schaust du dich in deinem Haushalt um, dürftest du einige Elektrogeräte entdecken, die du aus verschiedenen Gründen schon lange nicht mehr benutzt. Hast du allerdings keine alternative Anwendung für Tablet und Co., bleibt nur der Müll. Unter ganz bestimmten Bedingungen.
#1 & #2: Handys und Tablets
Während es vor einigen Jahren noch möglich war, lassen sich Batterien mittlerweile nicht mehr so einfach durch Nutzer*innen aus Handys und Tablets entfernen. Die Akkus können beispielsweise Feuer fangen, wie die Tech-Expertin Kim Komando erklärt. Das macht sie für eine schnelle Entsorgung absolut ungeeignet.
Stattdessen kannst du die Elektrogeräte je nach Hersteller alternativ loswerden. Apple-Geräte lassen sich zum Beispiel über das Trade In-Programm eintauschen. Auch für Samsung-Nutzerinnen gibt es ein solches Angebot.
Sind sie nicht qualifiziert, aber noch voll funktionsfähig, bleibt beispielsweise die Abgabe an bedürftige Personen. Sind die Geräte nicht mehr verwendbar, suche einen Recyclinghof in deiner Nähe.
Achtung: Denk daran, vorher zu den Werkseinstellungen zurückzukehren.
#3: Fernsehgeräte
Dein alter Fernseher enthält laut Komando in der Regel jede Menge Glas, Blei und andere gefährliche Chemikalien. Ist er noch einsatzfähig, kannst du ihn an Freunde oder Familienmitglieder abgeben. TV-Geräte finden oft recht schnell einen dankbaren Abnehmer. Auch Plattformen wie eBay-Kleinanzeigen bieten sich hier an. Verlangst du kein Geld, dürfte es nicht lange dauern.
Ist das Gerät kaputt, bleibt auch hier nur der Wertstoffhof. Dort lässt sich das Elektrogerät fachgerecht entsorgen.
Was zählt als Elektronikschrott?
Unter den Begriff Elektroschrott fallen laut Verbraucherzentrale alle Gerätschaften, die für ihre Funktion Strom benötigen. Dabei ist es egal, ob dieser aus der Steckdose, dem Telefonkabel oder aus Batterien kommt. Dazu zählen also beispielsweise auch E-Fahrräder und Pedelecs bis maximal 25 Kilometer pro Stunde.
Des Weiteren umfasst das Produkte mit fest verbauten elektrischen oder elektronischen Komponenten wie Schuhe mit beleuchteten Sohlen, Badezimmerschränke mit Leuchtmitteln oder elektrisch verstellbare Sitzmöbel.
Hinweis: Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte stehen in der Pflicht, Elektroaltgeräte zurückzunehmen. Gleiches gilt seit dem 1. Juli 2022 auch für Lebensmitteleinzelhändler und Discounter mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmeter, die dauerhaft oder ab und zu Elektrogeräte verkaufen.
Quellen: Verbraucherzentrale, USAToday
Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.