Die Europäische Kommission plant, nach 2023 strenge Bedingungen für die Zulassung von Neuwagen mit Verbrennungsmotor aufzustellen, die mit E-Fuels betankt sind. Ein Gesetzesentwurf zur Genehmigung dieses neuen Fahrzeugtyps zeigt die strengen Voraussetzungen auf, die offiziell im Oktober bekannt gegeben werden sollen. Der Entwurf betont, dass diese Fahrzeuge ausschließlich mit vollständig klimaneutralen E-Fuels betankt werden dürfen. Dies bedeutet, dass die E-Fuels nicht nur genauso viel CO₂ freisetzen sollten, wie sie während ihrer Herstellung aufgenommen haben, sondern auch ihre gesamte Lieferkette von der Produktion bis zum Verbrauch CO₂-neutral sein sollte.
Wissing hält an E-Fuels fest
Diese Entwicklung ist ein Rückschlag für den Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP). Dieser hatte zuvor die Verabschiedung von CO₂-Grenzwerten für Neuwagen blockiert, um das faktische Aus für den Verbrennungsmotor im Jahr 2035 zu verhindern. Das Gesetz sieht vor, dass nach 2035 nur Neuwagen zugelassen werden dürfen, die kein CO₂ ausstoßen, eine Bedingung, die auch dann nicht erfüllt ist, wenn Verbrennungsmotoren mit klimaneutralen synthetischen Kraftstoffen betankt werden, da bei deren Verbrennung immer CO₂ freigesetzt wird.
Wissing hatte nur nachgegeben, nachdem Brüssel versprochen hatte, die Zulassung von Verbrennungsmotoren neu zu organisieren. Der bevorstehende Gesetzentwurf ist der erste Schritt in dieser Neustrukturierung. Trotz Versprechen, den Vorschlag vor der Sommerpause vorzulegen, verzögerten unterschiedliche Meinungen innerhalb der Kommission zwischen EU-Industriekommissar Thierry Breton und dem damaligen Vizepräsidenten Frans Timmermans, insbesondere bei der Definition von „Klimaneutralität“, den Prozess.
Streit um Interpretation
Die jetzt vorherrschende Interpretation bezieht sich nicht nur auf die Nutzungsphase des Autos, sondern auf die gesamte Wertschöpfungskette. Eine Norm, die von der Lobbygruppe E-Fuels Alliance als unerreichbar eingestuft wird. Sie argumentieren, dies beinhalte Emissionen, die E-Fuel-Hersteller nicht kontrollieren können, und stellen dies den laxeren Bedingungen für Elektroautos gegenüber. Diese könnten auch dann betrieben werden, wenn ihre Batterien nicht vollständig klimaneutral sind, und der Motor könne auch starten, wenn der verwendete Strom nicht 100 Prozent grün ist.
Die E-Fuels Alliance argumentiert, dass eine vollständige Emissionsreduktion nicht erreicht werden könne, solange Transport und Verteilung nicht auch durch erneuerbare Energien gesichert sind. Somit bleibt der Verbrennungsmotor effektiv nach 2035 verboten.
Ralf Diemer, Geschäftsführer der E-Fuels Alliance, kritisierte den Entwurf und behauptet, er zeige eine Unwilligkeit, klimafreundliche, CO₂-neutrale Kraftstoffe in neuen Verbrennungsmotoren nach 2035 zu nutzen. Es fehle an Begründung, da die Erneuerbare-Energien-Richtlinie jeden Kraftstoff, der die CO₂-Emissionen im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen um mindestens 70 Prozent reduziert, als erneuerbaren Kraftstoff betrachtet. „Daher ist es unverständlich, dass nun 100 Prozent Reduktion gefordert werden“, zitiert ihn die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ).
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Erwartungen an die Kommissionspräsidentin
Der aktuelle Entwurf weicht vom ursprünglichen Vorschlag der Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen ab, wie von Wissing beobachtet, der behauptet, dass Brüssel Zusagen an die Bundesregierung umgeht. Die FDP besteht darauf, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die mit synthetischen Kraftstoffen oder E-Fuels betankt werden können, auch nach dem Jahr 2035 zuzulassen, eine Voraussetzung für die Zustimmung zu den neuen strengen Kohlendioxid-Grenzwerten für Autos, die eigentlich auf ein Verbot von Verbrennungsmotoren hinauslaufen.
Wissing, der ein Scheitern abstreitet, betonte die Klärung von „technischen Fragen“ im Zusammenhang mit E-Fuels. Dies betreffe nicht nur das Gesetz zur Typgenehmigung für E-Fuel-Autos, sondern auch den neuen Emissionsstandard Euro 7. „Ich erwarte von der Kommissionspräsidentin, dass sie uns dabei unterstützt“, zitiert die FAZ weiter. Die FDP bestand darauf, E-Fuels in diese Regeln einzubeziehen, um ihnen eine gesicherte Perspektive unabhängig vom Typgenehmigungsgesetz zu geben, basierend auf den vorhandenen Euro 6-Standards. Der Rat der Minister lehnte dies jedoch am Montag ab.
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung
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