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E-Bike: Dann sind 45 km/h legal

Elektrofahrräder sind mittlerweile so beliebt, dass es sie in vielen verschiedenen Ausführungen gibt. Bei einigen davon brauchst du aber einen Führerschein.

Mann auf einem E-Bike auf einem Hügel.
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E-Bike: Wer das tut, zahlt 70 Euro Strafe

E-Bikes haben unser Radfahrverhalten revolutioniert. Erfahre im Video, was es beim Tuning zu beachten gilt.

Zu jedem Fahrzeug gibt es in Deutschland eigene Bestimmungen. Diese hängen meist von der Leistungsfähigkeit und der Größe ab. Das gilt auch für Elektrofahrräder. So musst du bei einem E-Bike, das 45 km/h schafft, einiges beachten.

So unterscheidet man Elektrofahrräder

Seitdem das Elektrofahrrad auf den deutschen Markt gekommen ist, hat es einen andauernden Siegeszug angetreten. Das Fahrzeug wurde in den letzten Jahren immer beliebter, immer mehr Autofahrer*innen stiegen und steigen auf das neue Fortbewegungsmittel um. Aber mit der Beliebtheit geht immer auch einher, dass aus einigen wenigen Modellen immer mehr Varianten und Optionen werden. So gibt es beispielsweise E-Bikes, die bis zu 45 km/h (Kilometer pro Stunde) auf die Straße bringen.

Normalerweise arbeitet ein klassisches E-Bike so, dass es eine Tretunterstützung bietet. Das bezeichnet man meist als Pedelec. Üblicherweise bis auf 25 km/h werden die Fahrer*innen dabei durch den Elektromotor unterstützt, um nicht bei jedem Tritt alle Kraft aufwenden zu müssen. Wenn eine höhere Geschwindigkeit gewünscht ist, muss diese aus eigener Kraft aufgebracht werden.

Das macht ein E-Bike mit 45 km/h aus

E-Bikes, die auf bis zu 45 km/h beschleunigen können, nennt man meistens S-Pedelec, wie Efahrer.com erklärt. Dieser Name wird verwendet, wenn sie mit Tretunterstützung auf 45 Stundenkilometer kommen. Eine gute Variante eines solchen Elektrofahrrads ist beispielsweise das Modell von ENGWE🛒. Dieses ist zugleich bezahlbar, aber auch mit hochwertigen Gadgets und Funktionen ausgerüstet.

Wenn das Elektrofahrrad keine Trittunterstützung bietet, wie seine langsameren Pendants, sondern wie ein Mofa beschleunigt, wird es einfach E-Bike genannt. Fahrer*innen können einfach am Lenker die Geschwindigkeit einstellen, ohne dass sie überhaupt in die Pedale treten müssen. Dieses E-Bike beschleunigt dann auf bis zu 45 km/h, hat es diese Geschwindigkeit aber erreicht, ist eine höhere Beschleunigung wieder nur mit Treten möglich.

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Rechtliche Regeln zum 45 km/h-E-Bike

Aufgrund seiner eigenen Art, zu beschleunigen, fällt das S-Pedelec auch in eine besondere Klasse gegenüber anderen Elektrofahrrädern. Rechtlich gesehen wird das Fahrzeug als Mofa eingestuft, was bedeutet, dass damit völlig andere Vorgaben und Regeln verbunden sind als bei einem regulären Fahrrad. Ein E-Bike, das auf 45 km/h kommt, ist schließlich auch einerseits höheren Gefahren ausgesetzt, andererseits aber auch gefährlicher für andere Verkehrsteilnehmer*innen.

So ist unter anderem das Tragen eines Helmes Pflicht. Das kann bei Elektrofahrrädern in bestimmten Fällen nur eine Empfehlung sein. Doch wenn dein E-Bike zu 45 km/h fähig ist, kannst du dich einer hohen Strafe aussetzen, wenn du auf den Helm verzichtest. Auch hier gilt also dieselbe Regel wie für beispielsweise Fahrer*innen eines Mofas.

Darüber hinaus ist für ein E-Bike, das auf 45 km/h kommt, auch ein Versicherungskennzeichen nötig. Dieses gibt an, ob dein Fahrzeug für die Straße zugelassen wird, und zertifiziert diese Nutzung zugleich. Dieses muss jedes Jahr im März gewechselt werden, was an sich schon 70 Euro kosten kann.

Diesen Führerschein benötigst du

Da ein E-Bike, das 45 km/h fahren kann, als Kleinkraftrad gesehen wird, benötigst du auch einen Führerschein. Dieser ist allerdings derselbe, der auch bei allen anderen vergleichbaren Kleinkrafträdern gilt. Es handelt sich dabei um den Führerschein der Klasse AM. Darin liegt auch der Grund für die Grenze von 45 km/h, da alles oberhalb dieser Geschwindigkeit eine andere Führerscheinklasse braucht.

Bei einem Standard-PKW-Führerschein der Klasse B ist allerdings der AM-Führerschein bereits mit enthalten. Daher musst du in diesem Fall keine Extraprüfung ablegen, um ein E-Bike zu fahren, das 45 km/h erreichen kann. Dabei solltest du allerdings nicht vergessen, dass für Radfahrer*innen die gleichen Regeln wie für Autofahrer*innen gelten: Ab 21 Jahren darfst du mit einem Blutalkoholgehalt von bis zu 0,5 Promille fahren, alles andere ist verboten, wie MYVELO schreibt.

Quellen: Efahrer.com, MYVELO

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