Balkonkraftwerke bieten eine kostengünstige Alternative zu herkömmlichen Dachsystemen. Aufgrund der steigenden Nachfrage und bevorstehender Gesetzesänderungen hat Stiftung Warentest kürzlich acht verschiedene Modelle getestet. Die meisten Solaranlagen kamen dabei nicht gerade gut weg.
Balkonkraftwerke: 4 Modelle mangelhaft
Nur ein Modell, das EPP Solar mit 830 Watt, erhielt die Note „gut“. Es zeichnete sich durch seine Leistung und Erschwinglichkeit aus. Allerdings ist das Kraftwerk nur noch als Restposten erhältlich, das EPP es aus dem Programm nehmen will. Drei weitere Modelle erhielten die Note „befriedigend“.
Vier der getesteten Systeme wurden mit „mangelhaft“ bewertet. Das Hauptproblem lag dabei der Stiftung zufolge in der Haltbarkeit. Bei Schnee- und Sturmsimulationen zerbrach das Glas dreier Panels. Außerdem störte ein häufig verwendeter Wechselrichter in mehreren Modellen andere Elektrogeräte und Funksignale.
Alle getesteten Systeme erzeugten zuverlässig Strom. Es gab jedoch erhebliche Leistungsunterschiede unter realen Bedingungen. Wenn Teile der Panels von Laub bedeckt waren, sank die Stromausbeute stark. Oft produzierten sie dann nur noch etwas mehr als die Hälfte ihrer üblichen Leistung.
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Hersteller bezieht Stellung
Die Testergebnisse blieben bei den Herstellern nicht unbemerkt. So kritisierte etwa yuma im Rahmen eines Blog-Eintrags, dass der beurteilte Wechselrichter-Modell HM-800 seit Oktober 2023 nicht mehr Teil seiner Komplettsets sei. „Das Nachfolgemodell HMS-800 kam im Sommer 2023 auf den Markt und verfügt über alle aktuell notwendigen Zertifizierungen“, so das Unternehmen weiter. „Durch seine beidseitige gusseiserne Ummantelung werden elektromagnetische Unverträglichkeiten vermieden.“
Der Hersteller habe sich daraufhin bei seinem Zulieferer informiert, der bereits zu ebendiesem Thema mit der Bundesnetzagentur in Verbindung stehe. „Aus einem schriftlichen Bericht der Bundesnetzagentur von März 2024 geht auch hervor, dass der weitere Vertrieb des Hoymiles HM-800 eingestellt werden muss“, erklärt yuma. „Ein Rückruf bereits ausgelieferter Produkte ist allerdings nicht erforderlich.“
Quelle: Stiftung Warentest; yuma
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