Es sieht aus, wie irgendwas zwischen Kindermotorrad und klobigem Mofa: Das S2 der kalifornischen Marke Super73. Über eine Einstellung in der dazugehörigen App können Nutzer*innen die Geschwindigkeit des E-Bikes hochschrauben – legal ist das allerdings nicht.
E-Bike-Flitzer auf Knopfdruck
Erkennbar wird das bei einem Blick auf die Leistungsdaten des E-Bikes. Ganze zweitausend Watt Leistung soll der Akku hervorbringen können. Zum Vergleich: Zugelassen sind für Pedelecs wie das S2 in Deutschland lediglich 250 Watt. Allerdings sind sind kurzzeitige Leistungsspitzen als Ausnahme erlaubt – und genau darauf bezieht sich auch Super73.
So soll es laut einem Test von Golem möglich sein, die Geschwindigkeit des E-Bikes per Knopfdruck in der App auf Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h freizuschalten. Doch schon dabei gibt es bereits die erste Hürde. Denn allein, dass der Händler diese Option anbietet, ist in Deutschland nicht zulässig.
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Berliner Polizei warnt vor solchen Rädern
„Der § 1 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) definiert abschließend, welche technischen Maximalleistungsparameter ein Pedelec aufweisen darf, um noch als Fahrrad im Sinne der Normierung zu gelten. Besteht die technische Möglichkeit zur Veränderung, erfüllt das bisherige Fahrrad nicht die Anforderungen als solches und wird dadurch zum Kraftfahrzeug. Wenn der Modus ausgewählt werden kann, ist das nicht zulässig – wenn dauerhaft der EU-Modus aktiv ist, dann gilt das Rad auch als klassisches Pedelec“, erklärt Kay Biewald, Leiter der Fahrradstaffel der Berliner Polizei, gegenüber Golem. Die Kosten sollen sich bei einem Verstoß auf mehrere tausend Euro belaufen.
Das E-Bike wird derzeit mit einem Preis zwischen dreitausend und viertausend Euro gehandelt. Für ein Fahrrad, das rein technisch gar nicht auf deutschen Straßen fahren dürfte, ist das ein stolzer Preis. Der Hersteller versicherte auf Nachfrage von Golem zwar, dass ein Update kommen solle, welches den illegalen US-Modus aus der App streichen soll. Einen Zeitpunkt, für wann dieses geplant ist, ließ das Unternehmen allerdings offen.
Quelle: Golem
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