Das Prinzip im Techniksektor ist klar: Von Jahr zu Jahr werden Produkte leistungsfähiger, stärker und fortschrittlicher. Beim Thema E-Bike könnte allerdings ein Umdenken bevorstehen. Davon soll die ganze Branche profitieren.
E-Bike: Zukunftstauglichkeit durch Beschränkung
Motorisierte Fahrräder haben sich schon lange einen Platz neben den klassischen Drahteseln gesichert. Das E-Bike hat in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung erlebt, welche es zu einem zuverlässigen Alltagsbegleiter gemacht hat. Doch ausgerechnet ein Industrieverband will hier nun die Bremse ziehen.
Denn in einer Pressemitteilung verkündet der Zweirad-Industrie-Verband, oder kurz ZIV, dass er für eine maximale Unterstützungsleistung von 750 Watt (W) plädiere. Besonders in den höheren Preisregionen ist dieser Wert bereits häufiger anzutreffen. Eine Weiterentwicklung wäre für E-Bikes an dieser Front also nicht sinnvoll.
Für diese Einschränkung liefert der Verband auch eine gute Begründung, denn eine Limitierung sorge dafür, „dass EPACs ihr fahrradähnliches Fahrverhalten beibehalten und nicht in die Regulierung eines Kleinkraftrads oder Mopeds übergehen“. Eine Einordnung in diese Kategorie würde für Elektrofahrräder mit diversen rechtlichen Anforderungen wie Genehmigungen, Kennzeichen und Versicherung einhergehen.
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Auch menschlicher Anteil und Gewicht im Fokus
Neben einer Leistungsgrenze schlägt der ZIV weitere Parameter vor, um E-Bikes von Kleinkrafträdern abzugrenzen. Besonders relevant: Fahrende sollen „stets einen aktiven Beitrag zum Antrieb des Fahrrads leisten müssen“. Dies sei ein starkes Argument, um sie rechtlich neben ihren muskelbetriebenen Pendants zu platzieren.
Um die Sicherheit und das Handling eines Elektrofahrrads zu gewährleisten, wird auch ein Maximalgewicht ins Spiel gebracht. Sollte sich dieses durchsetzen, dürfte ein einfaches E-Bike maximal 250 Kilogramm (kg) auf die Waage bringen. Dreirädrige Modelle bekämen etwas mehr Spielraum: Hier bringt das Verband 300 kg ins Spiel.
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Quelle: Zweirad-Industrie-Verband (ZIV)
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