Ein großer Vorteil in Deutschland ist das Trinkwasser aus dem Hahn. Dass wir so einfachen Zugang dazu haben, ist für uns alle selbstverständlich. Preislich könnte es sich allerdings bald bemerkbar machen, wenn es nach kommunalen Versorgern geht.
Kosten für Trinkwasser: So sehen es Versorger
„Zu teuer, zu vage und zu bürokratisch“ soll die neu angedachte EU-Trinkwasserrichtlinie zur Wasserqualität sein. Das Resultat wären steigende Trinkwasserpreise für Verbraucherinnen und Verbraucher heißt es in der Warnung laut Neuer Osnabrücker Zeitung.
„Wir sehen mit der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung erhebliche Mehraufwendungen in einem hohen dreistelligen Millionenbereich auf uns und die Verbraucher zukommen“, erklärte dazu Karsten Specht, Vizepräsident des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). Er sieht darin ein mögliches Abschieben der „behördlichen Aufgaben auf die Wasserversorger“.
Das steckt hinter der Trinkwasser-Regelung
Im Fokus der EU-Richtlinie stehen laut Bundesgesundheitsministerium eine „effizientere Überwachung der Wasserqualität, Qualitätsstandards auf dem neuesten Stand, bessere Verfügbarkeit, mehr Transparenz rund um das Trinkwasser“.
Ziel ist es, dass Trinkwasser weiterhin eines der sichersten Lebensmittel bleiben soll. Die Maßnahmen zur Vorsorge für den Schutz der Ressourcen wurden deshalb verstärkt und das Überwachungssystem modernisiert.
Statt sich allein auf die Kontrolle des Endprodukts zu konzentrieren, basiert die Überwachung nun auf einer Risikobewertung, die individuell angepasst und effizienter gemacht wurde. Die EU hat zudem die Bereitstellung von sicherem Trinkwasser verbessert und erheblich erweiterte Informationspflichten eingeführt, die im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher EU-weit gelten.
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Maßnahmen für besseres Trinkwasser
Neu auftretende Schadstoffe sollen frühzeitig erkannt und auf eine europäische Beobachtungsliste gesetzt werden. Diese muss bei der neu eingeführten Risikobewertung von den Mitgliedstaaten berücksichtigt werden.
Hierzu zählen beispielsweise Mikroplastik und Substanzen mit hormoneller Wirkung wie Nonylphenol. Zudem wurden für das ebenfalls hormonell wirkende Bisphenol A sowie für Industriechemikalien wie PFAS (Poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen) neue Grenzwerte festgelegt.
Quellen: Neue Osnabrücker Zeitung, Bundesgesundheitsministerium
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